Geldautomat in Castrop-Rauxel gesprengt Landgericht schickt Mann ins Gefängnis

Urteil gegen Geldautomaten-Sprenger: So geht es jetzt weiter
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In Dortmund ist der Prozess gegen den Geldautomaten-Sprenger von Henrichenburg zu Ende gegangen. Der junge Niederländer hatte im Prozess vor dem Landgericht gestanden, am 19. Mai 2022 zusammen mit zwei Komplizen nach Castrop-Rauxel gefahren zu sein und am Automaten der Sparkasse einen Sprengsatz gezündet zu haben.

Die Bombe will der junge Mann selbst aus Schwarzpulver hergestellt haben, das er aus Feuerwerkskörpern genommen habe. „Etwa 500 Gramm“ habe der Sprengsatz gewogen, sagte er den Richtern.

Bombe selbst gebaut

Unmittelbar nach der Zündung war die Polizei am Tatort erschienen. Die drei Geldautomaten-Sprenger gerieten in Aufregung. Und während zwei Männern die Flucht in einem Audi-Sportwagen gelang, wurde der Angeklagte von einem Schuss ins Bein getroffen und anschließend festgenommen.

Im Prozess hatte er zuletzt gejammert, dass er bis heute unerträgliche Schmerzen habe. Außerdem habe er ein „Trauma erlitten“. Er könne nämlich zum Beispiel keine Filme mit Polizisten mehr im Fernsehen anschauen.

Flucht im Audi

Nachdem die Richter dem Niederländer für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt hatten, hatte sich der Mann zusammen mit seinem Verteidiger Marco Ostmeyer dieser Verständigung offiziell angeschlossen.

Und genau so kam es dann am Freitag. Nach zwei kurzen letzten Zeugenvernehmungen und ebenso schnellen Plädoyers verkündeten die Richter das Urteil: drei Jahre und neun Monate Haft.

Offizielle Verständigung

Der Angeklagte verzichtete im Anschluss ganz bewusst nicht auf die Möglichkeit, Revision gegen die Entscheidung einzulegen. Denn dieser Schritt ist im Fall einer offiziellen Verständigung mit dem Gericht nicht erlaubt.

„Ich gehe aber davon aus, dass wir nichts mehr unternehmen“, sagte Verteidiger Ostmeyer im Anschluss an die Verhandlung. Der Rechtsanwalt zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens „überhaupt nicht unzufrieden“.

Kein Verzicht auf Revision

Sobald das Urteil dann voraussichtlich in einer Woche rechtskräftig wird, wird der Angeklagte alles daran setzen, so schnell wie möglich in seine Heimat zurückkehren zu können. Im Normalfall müssen nicht-deutsche Straftäter erst einen Teil der Haftstrafe in Deutschland verbüßen, ehe sie abgeschoben werden können.

Im Falle des Niederländers besteht aber auch die Möglichkeit, dass er schon in wenigen Wochen in die Niederlande überstellt wird und die Strafe dort verbüßt. Für welche Variante sich die Strafvollstreckungsbehörden entscheiden, steht noch nicht fest. Bis zum Ende des Jahres dürfte der Mann klarer sehen.

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