Berauscht und ohne Führerschein gab der 42-Jährige im Frühjahr 2024 Gas und verursachte einen Unfall mit großem Fremdschaden. Jetzt hätte er sich vor dem Amtsgericht verantworten sollen, doch die Anklagebank blieb leer.
Die Kollision ereignete sich am späten Morgen des 3. Februar 2024 auf der Habinghorster Straße. Der Fahrer im Volvo vor ihm reduzierte die Geschwindigkeit von 70 auf das dann geltende Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde, der 42-Jährige im Nissan registrierte das nicht und fuhr auf. Dabei entstand an dem Volvo ein Schaden von rund 5000 Euro. Die Polizei erschien am Unfallort und die Beamten verbuchten böse Überraschungen in Serie: Laut Anklage besaß der Verursacher des Crashs keine Fahrerlaubnis, er war alkoholisiert und stand unter dem Einfluss von Drogen. Offenbar hatte er noch Kokainreste an der Nase.
Dem Vorfall sollte nun der Prozess folgen. Nur tat ich bei Aufruf der Sache nichts und das änderte sich auch nach der obligatorischen Viertelstunde Wartezeit nicht. Unter den Umständen machte der Richter kurzen Prozess und erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl: Der 42-Jährige wurde in Abwesenheit zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt und erhielt 21 Monate Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sollte er damit nicht einverstanden sein, hat er nach Zustellung des Strafbefehls 14 Tage, Einspruch einzulegen.