Nicht nur in der Cottenburgschule auf Schwerin werden von nun an Coronatest-Bescheinigungen verteilt. © Anissa Sawatzki (Archiv)

Coronavirus

Test-Bescheinigungen von Grundschulen: „Bisher hat niemand um Hilfe gerufen“

Nicht nur weiterführende Schulen, sondern auch Grundschulen sollen Coronatest-Bescheinigungen austeilen. Wie geht das vonstatten? Und ist der Aufwand zu stemmen?

Schwerin

, 31.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Seit dem 10. Mai werden an allen NRW-Grundschulen Lolli-Tests gemacht. An jedem Morgen rollen Kinder dabei Wattestäbchen durch ihren eigenen Mund. Die „Lollis“ werden anschließend ins Labor geschickt und auf das Coronavirus überprüft. Eine Methodik, die die Schulen erst kennenlernen mussten. Und die Mehraufwand macht. Nun kommt noch etwas auf sie zu.

Denn nicht nur weiterführende Schulen sind seit Montag (31.5.) von einem neuen Erlass betroffen, sondern auch die Grundschulen. Das bestätigt die Stadt Castrop-Rauxel auf Anfrage. Sowohl weiterführende Schulen als auch Grundschulen sind demnach verpflichtet, Bescheinigungen über negative Coronatests auszustellen, wenn die getesteten Schüler bzw. deren Eltern es wünschen.

„Wir haben einen Vordruck erhalten, den gilt es dann auszufüllen“, erklärt Jan Hagedorn, Schulleiter der Cottenburgschule auf Schwerin. Bisher, so sagt er am späten Montagmittag, habe sich noch niemand eine Bescheinigung gewünscht. Allerdings: „Ausstellen kann ich sie ohnehin erst am Tag nach der Testung.“ Die Ergebnisse des Lolli-Tests stehen schließlich nicht sofort fest.

Es wird also erst in den nächsten Tagen wirklich anlaufen. Sieht er sich dafür gut gewappnet? „Ja“, sagt Hagedorn. „Das kriegen wir schon hin. Mit den Lolli-Tests klappt es super. Die Kinder haben es mittlerweile raus. In den ersten Tagen kamen die Ergebnisse etwas spät an, das hat sich verbessert. Und dass wir nun noch Bescheinigungen ausfüllen sollen, wird auch klappen.“

Stadt könnte im Zweifel den Grundschulen helfen

Sollten Grundschulen Probleme bekommen, könnte die Stadt eingreifen. Wie genau das indes laufen solle, sei noch nicht überdacht worden, heißt es auf Anfrage. „Noch ist keine Schule auf uns zugekommen und hat – lapidar gesagt – um Hilfe gerufen.“ Wenn dies der Fall wäre, „müssten wir uns mit der jeweiligen Schule in Kontakt setzen“. Um erst mal zu erörtern, wie geholfen werden kann.

Den Kindern ermöglichen die Test-Bescheinigungen, vermehrt am öffentlichen Leben teilnehmen. Sie könnten damit – beispielsweise – zum Musikunterricht gehen. Wie lange sie für Grundschüler gültig sind? Wenn sie die Bescheinigung am Folgetag erhalten haben, gilt der Schrieb 48 Stunden, heißt es. Abzuwarten bleibt, wie häufig er angefordert wird.

Und wie die Schulen letztlich mit dem erhöhten Aufwand umgehen.

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