Michael Breilmann (CDU) hat im Bundestag am Mittwoch (5.7.) dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Fragestunde vor der Sommerpause eine Frage gestellt, die sich um einen bundesweit beachteten Vorfall in Castrop-Rauxel dreht: die Festnahme von zwei Männern wegen eines Terrorverdachts im Januar auf der Langen Straße. Die Frage dreht sich um die Möglichkeiten von Sicherheitsbehörden in Sachen Telekommunikationsüberwachung. Er bekam eine Antwort, aber glücklich ließ sie ihn nicht zurück.
Breilmann in der Fragestunde im Parlament in Berlin: „Herr Bundeskanzler, ein halbes Jahr ist seit dem vereitelten, mutmaßlich islamistisch-extremistischen Anschlagsversuch in Castrop-Rauxel vergangen. Und die Sicherheitsbehörden konnten den Tatverdächtigen mittels einer IP-Adresse identifizieren. Aber nur aufgrund der Tatsache, dass diese zufälligerweise noch nicht gelöscht war. Und nicht nur in meinem Wahlkreis Castrop-Rauxel, sondern in ganz Deutschland fragen sich die Bürgerinnen und Bürger deswegen auch: Wann bewegen Sie sich bei einer gesetzlichen Regelung zur Pflicht von Speicherungen von IP-Adressen? Es besteht ein dringender Bedarf. Sehen Sie auch aufgrund dieses Vorfalls einen dringenden Handlungsbedarf? Planen Sie eine Speicherpflicht von IP-Adressen zur Terrorismusbekämpfung und wenn ja: Bis wann? Ganz konkret?“
„Mit großem Nachdruck und großem Ernst“
Scholz antwortete darauf so sachlich und emotionslos, wie man ihn kennt: „Ich will ausführen, dass ich mich mehrfach in der Vergangenheit daran beteiligt habe, entsprechende Gesetzgebungen auf den Weg zu bringen. Manche davon sind später vor Gericht gescheitert oder in der letzten Legislaturperiode ausgesetzt gewesen wegen der laufenden gerichtlichen Verhandlungen. Das weist (darauf hin, Anm. d. Red.), wie schwierig das ist und dass man nichts falsch machen darf. Aber weil die Dringlichkeit, eine gute Lösung zu haben, auch groß ist, versichere ich Ihnen, dass Sie diese Fragen beantwortet bekommen von der Regierung und dass wirklich mit großem Nachdruck und großem Ernst an der Sache gearbeitet wird.“
Breilmann folgte mit seiner Frage direkt auf seinen Fraktionskollegen Günther Krings. Der hatte zur Mindestspeicherung von IP-Adressen schon bezüglich der kindlichen Opfer von sexualisierter Gewalt angefragt. Scholz dazu: „Ich verfolge sehr intensiv die Debatten und kann Ihnen sagen, dass ich die Zuversicht habe, dass wir eine gute Lösung finden werden, die alles Erforderliche ermöglicht, aber alle rechtsstaatlichen Fragen dabei berücksichtigt. Und die sind nicht ganz einfach.“
In der Frage der Technik sei die Antwort auf die Frage von Breilmann und Krings die gleiche, so Scholz, „wie Sie nicht weiter verwundern wird“.
Der Fall Jalal J. kommt wohl nach der Sommerpause vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhob vor einigen Tagen Anklage. Das Landgericht Dortmund muss die Anklage zulassen. Der Terrorverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
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