Terror-Verdächtiger bleibt in U-Haft Dortmunder Amtsgericht erlässt weiteren Haftbefehl

Amtsgericht: Zweiter Terror-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft
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Jalal J. bleibt in Untersuchungshaft. Das hat am Donnerstagvormittag (2.2.) das Dortmunder Amtsgericht entschieden. Im Fall der beiden Brüder, die in Castrop-Rauxel aufgrund eines Terrorverdachts am 8. Januar festgenommen wurden, hatten die Verteidiger des 25- und des 32-jährigen Verdächtigen Beschwerde eingelegt. Der Ältere kam Montag frei, der Jüngere muss weiter einsitzen.

Die beiden Männer iranischer Abstammung, die 2015 nach Deutschland flüchteten, werden verdächtigt, einen Terror-Anschlag verüben zu wollen. Dazu erhielt das Bundeskriminalamt im Dezember Hinweise von einem ausländischen Sicherheitsdienst, die auf Chatprotokollen im Messengerdienst Telegram basierten. Dort sollen die Brüder sich über die Beschaffung von Chemikalien ausgetauscht haben, um einen Giftanschlag, zunächst wohl geplant für den Silvesterabend, zu verüben.

Weil eine von ihnen erhoffte Lieferung wohl nicht rechtzeitig bei ihnen eintraf, kam es zunächst nicht zu einem Anschlag, der von Ermittlern auch in Zusammenhang mit dem Terrornetzwerk „Islamischer Staat“ gebracht wurde. Zugriff nahm die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft dann in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar, als die beiden Brüder zusammen in der Wohnung des 32-Jährigen an der Langen Straße in Habinghorst vermutet wurden.

Beide Männer wurden unter sehr hohen Sicherheitsvorkehrungen leicht bekleidet abgeführt und in Untersuchungshaft gebracht. Der 25-Jährige war in der Nacht zu Besuch bei seinem Bruder. Sonst war er zuletzt untergebracht in einer Entzugs-Einrichtung in Hagen. Er sitzt eigentlich derzeit noch eine Freiheitsstrafe ab: Er wurde erst 2019 zu sieben Jahren Haft verurteilt, landete allerdings wegen einer Alkohol-Krankheit im Maßregelvollzug. Hier erfuhr er nach guten Prognosen inzwischen erste Lockerungen und konnte zuletzt am Wochenende raus.

Haftgrund umgeschrieben

Gegen den älteren Bruder fiel die Entscheidung des Gerichts am Montag anders aus: Bei der Überprüfung seiner Untersuchungshaft, auch hier hatte die Verteidigerin Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, entschied die Dortmunder Justiz anders. Er wurde noch am Montag (30.1.) aus der Haft entlassen. Gegen ihn liegen anders als beim 25-Jährigen aber auch keine Vorstrafen vor.

Für Jalal J. wurde nun der Haftbefehl umgeschrieben. Er ist nun nicht mehr wegen der Verabredung zu einem Verbrechen in Untersuchungshaft, sondern wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, so der juristisch korrekte Tatbestand. Wie lange der neue Haftbefehl gilt, ist offen. Die Verteidigung kann nun wieder Beschwerde einlegen. Dann müsste das Landgericht, möglicherweise auch direkt das Oberlandesgericht als übergeordnete Instanz entscheiden.

Nach spätestens sechs Monaten in U-Haft muss der Prozess eröffnet werden. Sonst wird automatisch eine weitere Haftprüfung eingeleitet, die oft mit einer Entlassung endet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, einen aktuellen Sachstand wollte Generalstaatsanwalt Holger Heming am Donnerstagmorgen auf Anfrage unserer Redaktion aber nicht abgeben.

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