Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Castrop-Rauxel ist dafür zuständig, Corona-Kontrollen zu ahnden. Hier ein Bild von Oktober 2020. © Matthias Langrock (Archiv)
Coronavirus
Stadt Castrop-Rauxel nimmt Zehntausende Euro durch Corona-Verstöße ein
Wenn das Castrop-Rauxeler Ordnungsamt Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung ahndet, werden Bußgelder fällig. Mittlerweile hat die Stadt eine ordentliche fünfstellige Summe kassiert.
Wenn der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Castrop-Rauxel Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung entdeckt und ahndet, kann es teuer werden. Wie der Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, können bis zu 10.000 Euro Bußgeld fällig werden.
Solche hohen Strafen richten sich weniger gegen Bürger auf der Straße als etwa gegen Veranstalter, die in Corona-Zeiten eine Party oder ein Konzert organisieren. Vier- oder gar fünfstellige Bußgeldhöhen dürften also die Ausnahme bleiben. Allerdings kosten auch Verstöße gegen die Maskenpflicht mindestens 50 Euro – oder sogar mehr, wenn Regelverletzer beispielsweise in Bussen oder Bahnen gar keine Maske tragen.
Noch teurer wurde es bei Verstößen gegen die Regelung, dass man sich zuletzt in der Öffentlichkeit nur mit „Angehörigen des eigenen Hausstands“ und maximal einer weiteren Person treffen durfte. Ein geahndeter Verstoß kostet(e) 250 Euro – und zwar jeden Beteiligten. Ab Montag (8.3.) wird die Regel aufgeweicht. Dann dürfen sich wieder zwei Hausstände mit maximal fünf Personen auf der Straße treffen.
Die Stadt Castrop-Rauxel setzt in ihrem KOD eine niedrige zweistellige Zahl an Mitarbeitern ein, die auf der Straße patrouillieren, um Corona-Verstöße zu verfolgen. Bis Ende Oktober verhängte die Stadtverwaltung aufgrund von Verstößen und inklusive der Verfahrenskosten insgesamt Geldbußen in Höhe von
10.540 Euro, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.
Mehr als 40.000 Euro sind zusammengekommen
In den vier Monaten seit Anfang November, dem Zeitpunkt verschärfter Lockdown-Bestimmungen, hat sich diese Summe deutlich erhöht. Wie die Stadtverwaltung mitgeteilt hat, ist bis zum 1. März eine zusätzliche „Soll-Summe“ von 41.850 Euro zusammengekommen.
„Soll-Summe“ bedeutet, dass dieser Betrag zusammenkommt, wenn alle Bürgerinnen und Bürger das Bußgeld in der Höhe gezahlt haben, das gegen sie verhängt wurde. Stadtsprecherin Uta Stevens weist darauf hin, dass sich die Ordnungswidrigkeitsverfahren noch in unterschiedlichen Bearbeitungsphasen befinden.
Zu den Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung zählten Stevens zufolge seit November unter anderem solche gegen die Maskenpflicht, gegen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und gegen Regelungen des Amateur-/Freizeitsports.
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