In diesem Bericht ist viel Konjunktiv, denn es handelt sich um eine sonderbare Geschichte. Mit anderen Worten: Viel könnte so gewesen sein, wie es hier steht. Aber nicht alles lässt sich belegen. Warum wir sie dennoch aufschreiben? Wenn die Geschichte stimmt, handelt es sich um den seltsamsten Diebstahl des Jahres in Castrop-Rauxel.
Fest steht: Der Polizei liegen eine Strafanzeige und zwei detaillierte Täterbeschreibungen vor, und es geht um einen Fall von August an der Wasserwerkstraße.
Stimmen die Schilderungen, die am Mittwoch in der Gruppe „Du bist Castroper, wenn...“ zu lesen waren und eifrigst kommentiert wurden, dann kann man viel dreister nicht vorgehen. Und dann sind die vermeintlichen Autodiebe auch schon fast überführt. Aber der Beitrag ist verschwunden, die Autorin und eine zitierte weitere Person reagieren nicht auf unsere Anfragen.
Klar ist: Der Fall ist bei der Polizei aktenkundig. Sprecherin Corinna Kutschke erklärt das so: „Eine Strafanzeige wegen eines entwendeten Renault Twingos in Castrop Rauxel liegt vor. Sie wurde am 13.12.2022 erstattet. Tatort war die Obere Münsterstraße. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Tattag der 22.08.2022, 12.30 Uhr.“
Zwei Männer würden verdächtigt, den Kleinwagen auf einen Hänger geladen zu haben. Sie werden wie folgt beschrieben:
- Ca. 45-50 Jahre alt, 1,75m-1,80m groß, kräftige Statur, schwarzes T-Shirt, blaue Jeans, blaue Schuhe.
- Ca. 45-50 Jahre alt, 1,75m-1,80m groß, kräftige Statur, rotes T-Shirt, graue Camouflage-Arbeitshose.
„Aktuell gibt es keine neuen Erkenntnisse. Die Ermittlungen dauern an“, sagt Kutschke. Damit endet ihre Einlassung zum Fall an sich.
Polizei warnt vor Privatfahndung
Aber nicht ihre Antwort auf unsere Anfrage. Es folgt ein Teil, überschrieben mit „Zusätzlicher Hinweis der Polizei“. „Die Verbreitung von Fotos oder auch Videos bzw. das Teilen solcher Beiträge ist rechtlich unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Das Recht am eigenen Bild, welches eine Sonderform des Persönlichkeitsrechtes darstellt und im Kunsturhebergesetz geregelt ist, schützt die Abgebildeten vor ungewollter und unerlaubter Verbreitung und Veröffentlichung eines Fotos oder Videos. Die Anordnung von Öffentlichkeitsfahndungen darf nur durch den Richter, und nur bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen erfolgen.“
So ist wohl zu begründen, warum nach unserer Frage bei der Polizei der Beitrag am Donnerstag nicht mehr auf der Facebookseite zu finden war.
In dem Beitrag befanden sich fünf Fotos, die eine Anwohnerin aufgenommen habe. Sie zeigten die Szenerie, den Autoanhänger, einen Ford Kombi und wie zwei Männer den Twingo aufladen und vom Hof fahren. Am helllichten Tag.
Lange Schilderung der Abläufe
Die Autorin schrieb dort, sie folge der Bitte ihrer besten Freundin und bitte die Castroper und Castroperinnen um Hilfe. „Ende August wurde wohl unser Auto von zwei Fremden einfach aus unserem privaten Parkplatz hinter unserem Haus geklaut und abgeschleppt. Da wir monatelang verreist waren, fiel es uns erst Wochen später auf, als wir wieder da waren.“
Sie hätten gedacht, dass es das Ordnungsamt gewesen sein könnte, hätten deshalb „einfach mal auf einen Brief gewartet“. Doch es kam keiner. Als die Nachbarin nun erklärt habe, sie habe Fotos, gingen sie zur Polizei und posteten auf Facebook.
In den Kommentaren gingen Hinweise ein, unter anderem dazu, ob und wie man das Autokennzeichen des Ford bei einer Vergrößerung des Fotos ablesen könne, wie dreist das sei, ob es ein Pfandhaus gewesen sei und dass der Wagen ja gerade mal 2500 Euro Wert habe. Am Ende des Tages schrieb die Autorin ihren Dank für die Hinweise in einen eigenen Kommentar. Man habe nun wohl die zwei Männer ermittelt, meinte sie.
Das bestätigt die Polizei bislang nicht. Und die Frau? Wollte mit unserer Redaktion offenbar nicht (mehr) sprechen.