Sechs Monate nach einem Verkehrsunfall auf der Habinghorster Straße in Castrop-Rauxel stand eine Pflegekraft aus Waltrop jetzt in Dortmund vor Gericht. Gegen eine erste Verurteilung zu einer Geldstrafe von 600 Euro plus neun Monaten Fahrverbot hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Der Grund: Die Behörden sollten dazu angehalten werden, den Führerschein der Angeklagten offiziell einzuziehen. In diesem Fall müsste die Frau die Fahrerlaubnis erst neu beantragen und eventuell sogar eine Eignungsprüfung ablegen.
Berufungsverfahren
Der Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 27. Juli 2022. Die Angeklagte befand sich gegen 5.40 Uhr auf dem Weg zur Arbeit. An den Tagen zuvor soll sie jeweils zwei Schichten gearbeitet haben.
Offenbar war die Waltroperin deshalb an diesem Morgen völlig übermüdet. Kurz vor einer Rotlicht zeigenden Ampel fielen ihr tatsächlich die Augen zu. Mit Tempo 50 fuhr sie ungebremst auf ein an der Ampel stehendes Auto auf.
Auf Auto aufgefahren
Das Fahrzeug des Unfallgegners wurde mehrere Meter weit in die Kreuzung hineingeschoben und schwer beschädigt. Auch das Auto der Angeklagten war anschließend nicht mehr fahrtüchtig. Der Mann aus dem anderen Fahrzeug erlitt eine Rückenverletzung, die jedoch inzwischen wieder ausgeheilt ist.
„Ein paar Hundert Meter weiter wäre ich auf die Autobahn gefahren“, sagte die Waltroperin im Prozess. „Trotz allem habe ich also noch Glück gehabt.“ Sie wolle sich gar nicht ausmalen, was noch alles hätte passieren können.
Glück im Unglück
Mit dem Unfall hat die Angeklagte nicht nur ihren Führerschein, sondern im Grunde auch ihren Job verloren. Wenn sie nicht mobil sei, könne sie nicht eingesetzt werden, sagte sie den Berufungsrichtern. „Mein Chef hat mir aber gesagt, dass ich mit Führerschein sofort wieder anfangen kann.“
Die arbeitsfreie Zeit bis zum Prozess hat die Waltroperin außerdem zu einer Therapie genutzt, die ihre Schlafprobleme lösen soll. Offenbar hat der viele Stress im Beruf sie immer schlecht schlafen lassen.
Sechs Monate ohne Job
Das Gericht honorierte dieses Bemühen schließlich mit einem milderen Urteil als in erster Instanz. Nicht nur, dass die Geldstrafe auf 400 Euro reduziert wurde. Darüber hinaus wurde das Fahrverbot auf nur noch einen Monat verkürzt.
Das bedeutet: Sobald das Urteil der Berufungskammer rechtskräftig ist, läuft die Monatsfrist. Danach bekommt die Waltroperin ihren Führerschein zurück und darf wieder arbeiten. „Ich werde dann auf jeden Fall erst einmal nur Spätschichten machen“, kündigte die Frau an.
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