Joleen und ihre Mutter Tanja Ohm beim Homeschooling.

© privat

Schulverweigerer wegen Corona zahlen zähneknirschend Bußgeld

rnGrundschule

Aus Corona-Angst schickten die Eltern ihr Tochter Joleen (8) nicht zur Grundschule. Folge: Attestpflicht, Bußgeldbescheid, Dienstaufsichtsbeschwerden. Jetzt kam bittere Post vom Amtsgericht.

Rauxel

, 23.05.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wenn Tanja Ohm darüber spricht, wie das alles gelaufen ist, dann spürt man, wie wütend sie immer noch ist. Ende vergangenen Jahres ließ sie ihre Tochter Joleen (8) zu Hause, weil sie Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus hatte.

Anfangs wurde das von der Grundschule in Rauxel toleriert, dann wurde eine Attestpflicht verhängt, schließlich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Eine Entscheidung ist in diesem Fall jetzt gefallen, eine andere steht noch aus.

Familie Ohm wehrte sich, schickte Einsprüche und Briefe an die Schulleitung der Waldschule, ans Schulamt der Bezirksregierung. Immer wieder erläuterte Tanja Ohm, dass sie zum einen so gehandelt habe, weil sie wegen der Pflege ihrer Mutter darauf angewiesen sei, gesund zu bleiben. Die habe damals nur sie übernehmen können.

Jetzt lesen

Und zum anderen kritisierte sie Verstöße gegen die Coronaregeln. Die habe sie erkannt, als Joleen im Dezember einen Tag in die Schule ging. Die Folge: Die Achtjährige blieb wieder zu Hause. Wenig später kam dann im Lockdown der Distanzunterricht.

Tanja Ohm: Wir müssen einknicken

Zwei Themen also sind zu unterscheiden. Geht es um die Ordnungswidrigkeit, sagt Tanja Ohm mit einem bitteren Lachen: „Wir müssen einknicken.“ Grund ist ein Brief des Amtsgerichts Recklinghausen, der die Familie Mitte Mai erreichte. „Es ist beabsichtigt, es bei der ursprünglichen Bußgeld- und Kostenentscheidung zu belassen“, heißt es da.

Eine besondere Gefährdungslage könne nicht erkannt werden. Wenn man Kosten und Gebühren vermeiden wolle, könne man den Einspruch zurücknehmen, so ein Hinweis.

Jetzt lesen

Das hat Tanja Ohm jetzt am 15. Mai getan. Schweren Herzens. Sie und ihr Mann Christian werden jeweils 100 Euro Bußgeld bezahlen, dazu Gebühren. Die Rücknahme des Einspruchs nutzt sie allerdings noch mal zur Abrechnung mit dem Schulsystem. „Wir sind Opfer eines politischen Machtspiels geworden“, schreibt sie in dem Brief an das Schulamt. Generell kritisiert sie die für sie völlig unzureichenden Antworten, die sie ständig erhalten habe.

Drei Dienstaufsichtsbeschwerden laufen noch

In einer anderen Sache bleibt die Mutter dagegen am Ball. Bereits im Februar hat Tanja Ohm zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen eine Schulamtsdirektorin und eine Ressortleiterin des Schulamts eingereicht. Ende März folgte dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die kommissarische Schulleiterin der Waldschule.

Einen Monat später hat die Bezirksregierung Münster den Erhalt bestätigt und erklärt, eine Stellungnahme des Schulamts angefordert zu haben. Das Schreiben liegt jetzt ganz obenauf in dem Ordner, der immer dicker wird. Tanja Ohm wartet jetzt auf Ergebnisse.