Eine der geschädigten Autofahrerinnen sagte, sie gebe auf und zahle den Schaden selbst. Sie musste ja auch „nur“ einen neuen Reifen an ihrem Kleinwagen aufziehen lassen, nachdem sie auf dem Weg von Ickern nach Mengede durch ein Schlagloch gerasselt war. Aber was ist mit den anderen? Es soll eine Handvoll andere beschädigte Autos geben – und die Stadt Dortmund weist alle Schuld von sich.
Ist es richtig, dann die Flinte ins Korn zu werfen, sprich aufzugeben? Wir befragten den Castrop-Rauxeler Rechtsanwalt Jürgen Wischnewski, dessen Kanzlei auf Schwerin bereits solche Fälle vertreten hat. Er sagt, es gebe gute Chancen.
„Sobald eine Kommune angegangen wird, weil jemand irgendwo gestolpert oder ausgerutscht ist, wird sofort argumentiert: Es war alles in Ordnung, die Stadt kann nicht haftbar gemacht werden“, sagt Jürgen Wischnewski aus eigener Erfahrung. Meistens seien Gemeinden über eine Kommunalversicherung abgesichert, mit der sie solche Schäden regulieren könnte. Auch wenn diese Versicherung selbst natürlich immer mal wieder prüfe, ob sie aufkommen muss.
Wischnewski aber sagt auch: „Es geht gar nicht ums Anlegen mit der Stadt. Es geht doch darum, wer für die Kosten aufkommt.“ Und erinnert sich an ein Verfahren, dass er selbst 2022 für einen Mandanten gegen die Stadt Herne geführt habe. „Da war auch ein Schlagloch, allerdings im Zuge von Baumaßnahmen. Den Prozess haben wir gewonnen, und das Loch war nicht einmal so tief wie das jetzt in Ickern.“ Die Stadt Herne habe sich das Geld da aber von der zuständigen Baufirma zurückgeholt....

Sowohl Privatmann als auch Behörde unterliegen der Vekehrswegesicherungspflicht. Bei Gemeinden sei die Rechtssprechung da allerdings „zurückhaltend“, so Wischnewski. Er habe auch schon Verfahren bis zum Oberlandesgericht geführt, die am Ende abgeschmettert worden seien, mit der Begründung, die Kommune habe ihre Pflicht, regelmäßig zu kontrollieren, erfüllt. „Man kann es eben nicht vorhersagen.“
Sein konkreter Rat: Wenn einer der Geschädigten eine Rechtsschutzversicherung habe, dann „würde ich das auf jeden Fall probieren“, so Wischnewski. Das Modell Sammelklagen, also ein Zusammenschluss aller Geschädigten gegen die Stadt Dortmund, gebe es nach deutschem Recht anders als in den USA nicht. Man könne sich aber, Beispiel VW-Prozess, in einer „subjektiven Klagehäufung“ doch zusammentun. Das einfache Prinzip „Wir klagen alle zusammen, dann wird es für jeden einzelnen billiger“ sei aber nicht vorgesehen.
Mit Rechtsschutzversicherung voran
Von zehn Geschädigten habe sicher eine Person eine Rechtsschutzversicherung, die in einem solchen Schadensfall zieht. Ein Anruf reiche oft aus, um zu klären, ob sie einspringt. Er selbst frage seine Klienten stets danach, bevor er ein Mandat übernimmt. Und wenn die Person dann das Verfahren gewinnt, könnten die anderen Geschädigten nachziehen. „Wenn mir das passiert wäre, hätte ich keine Hemmungen“, so der Jurist.
An der Strünkedestraße, der Verbindung zwischen Ickern und Dortmund-Mengede, gerieten am 12. und 13. Januar in der Dunkelheit mehrere Pkw in ein Schlagloch, das aussah wie eine harmlose Pfütze. Mehrere Autos sollen dabei beschädigt worden sein, sagen Betroffene. Auf Facebook gab es einen Austausch einige Geschädigter. Ob dabei Schäden entstanden sind, die über eine Reifenpanne hinaus gingen, ist nicht bekannt.
Die Stadt Dortmund als zuständige Behörde wies die Schuld von sich: Man habe die Streckenbeschaffenheit regelmäßig kontrolliert und in einem vertretbaren Zeitrahmen den Schaden ausgebessert, hieß es auf Anfrage unserer Redaktion.
