Ab sofort kann das Kreisgesundheitsamt Quarantänen verkürzen

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Ab sofort kann das Kreisgesundheitsamt Quarantänen verkürzen

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In NRW gelten jetzt verkürzte Quarantänezeiten. Und dank eines Erlasses mit einer Übergangsregelung kann das Gesundheitsamt im Kreis Recklinghausen die Bestimmungen auch wirklich umsetzen.

Kreis Recklinghausen

, 12.01.2022, 19:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ab sofort gelten verkürzte Quarantänezeiten in NRW – sowohl für diejenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, als auch für Kontaktpersonen. Möglich macht dies ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums mit einer Übergangsregelung. Sie gilt, bis die neue Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wird.

„Dieser Erlass erleichtert uns die Arbeit sehr“, sagt Svenja Küchmeister aus der Pressestelle des Kreises Recklinghausen. Denn zuletzt hatte es Ärger zwischen Bürgern und Kreisgesundheitsamt gegeben. Grund: Die von den Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche beschlossenen neuen Regelungen zur Quarantäne und Freitestung waren bekannt, konnten aber vor Ort noch nicht umgesetzt werden, weil die entsprechende Landesverordnung fehlte. „Dieser Erlass versetzt uns jetzt rechtlich in die Lage, Quarantänen zu verkürzen“, so Küchmeister.

Es genügt, wenn Betroffene eine E-Mail schreiben

So wird die Quarantäne für Personen, die mit Corona infiziert sind, von 14 auf zehn Tage herabgesetzt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen mit einem PCR- oder einem anerkannten Schnelltest freitesten zu lassen, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

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Auch für Kontaktpersonen endet die Quarantäne grundsätzlich nach zehn Tagen. Eine Freitestung ist am siebten Tag möglich. Und wer geboostert oder in den vergangenen drei Monaten zum zweiten Mal geimpft wurde bzw. in dieser Zeit genesen ist, muss als Kontaktperson ab sofort gar nicht mehr in Quarantäne.

Eine Sonderregelung gibt es laut Küchmeister für Kinder und Jugendliche, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen festgelegt worden sind. Wer eine Schule oder Kita besuche und deshalb regelmäßig getestet werde, könne sich als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen freitesten.

Alle Regelungen gelten ab sofort, so Küchmeister - und damit auch für diejenigen, die sich in den zurückliegenden Tagen infiziert haben oder als Kontaktpersonen in Quarantäne mussten. Da die Teams aus dem Gesundheitsamt nicht alle betroffenen Personen kurzfristig anrufen könnten, genüge es, wenn Betroffene entsprechend der beschriebenen Vorgaben ihr negatives Testergebnis an befundmeldung@kreis-re.de senden würden. Die Quarantäne ende dann automatisch. Wichtig: „Als ‚Tag 1‘ der Quarantäne zählt der erste Tag nach der Testdurchführung“, so Küchmeister. Bei Kontaktpersonen sei es der erste Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person.

Küchmeister begrüßt die neuen Bestimmungen auch, „weil sie jetzt einfacher zu verstehen und klarer sind“.

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