Rechtsanwalt ist sicher Stadt Waltrop kann NaBeBa baurechtlich genehmigen

Anwalt ist sicher: Stadt Waltrop kann NaBeBa baurechtlich genehmigen
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Rechtsanwalt Stephan Rieper ist zuversichtlich, dass der Natur- und Bewegungsbauernhof (NaBeBa) am Rapensweg an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel baurechtlich genehmigt werden kann. Das jedenfalls geht aus einem Schreiben hervor, das der Jurist nach dem jüngsten Termin in dem Streitfall mit der Waltroper Stadtverwaltung am 25. Januar an unsere Redaktion geschickt hat.

Hintergrund: Aufgrund eines baurechtlichen Streits dürfen auf dem Gelände seit Dezember letzten Jahres keine pädagogischen Angebote mehr stattfinden. Darauf hatten sich der Verein und das Bauamt der Stadt Waltrop bei einem Schlichtungsgespräch mit einer Richterin geeinigt. „Nur montags dürfen Schüler kommen, um die Tierversorgung, die Stallpflege und die Bewegung der Pferde, Esel und Alpakas zu übernehmen“, hatte die Vereinsvorsitzende Dorothee Zijp Mitte Januar berichtet. Der Verein verzeichnet seitdem keine Einnahmen mehr, muss aber Ausgaben finanzieren. Nach einem Spendenaufruf unserer Redaktion, vor allem um das Futter für die Tiere zahlen zu können, war die Resonanz auch in der Waltroper Bürgerschaft groß.

Flächennutzungsplan sieht Landwirtschaft vor

Der Termin am 25. Januar ist „konstruktiv und offen“ verlaufen, wie Anwalt Stephan Rieper in einem Schreiben vom 1. Februar betont. „Die von der politischen Spitze der Stadt Waltrop öffentlich artikulierte Sympathie für die gemeinnützige Tätigkeit des NaBeBa wird verwaltungsseits gesehen“, heißt es in dem Schreiben. Verschiedene Ansichten bestünden jedoch im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Konstruktion. Ein Problem sei der im Bereich geltende Flächennutzungsplan „landwirtschaftliche Nutzung“ und die „Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung“. Inwieweit der Flächennutzungsplan nun als Ausschlussgrund gegen den NaBeBa spricht, will das örtliche Bauamt nun selbst oder durch die obere Baubehörde prüfen bzw. prüfen lassen.

Doro Zijp und die Alpakas vom Nabeba.
Die Alpakas und Schafe vom NaBeBa müssen trotz Schließung gefüttert werden. © Archiv

Anwalt Rieper jedenfalls ist sicher, dass der NaBeBa mit seinen betreuten Freizeit- und Erholungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Sinne von Artikel 35 des Bau-Gesetzbuches sogar als privilegiert gelten könne. Am Ende betont der Jurist mit einem Seitenhieb in Richtung Verwaltung: „Wer NaBeBa baurechtlich genehmigen kann und es nicht tut, der will es nicht.“

Die Stadt Waltrop hatte zuvor betont, dass sie zu dem ordnungsbehördlichen Verfahren gegen den NaBeBa-Verein aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgebe. Sie befinde sich jedoch „in engem und ergebnisorientiertem Austausch mit dem Vorstand von NaBeBa über die Situation des Vereins und sei daran interessiert, dass NaBeBa seine Angebote und sein Engagement für Kinder mit und ohne Handicap auf einer guten und rechtlich sicheren Grundlage weiter fortführen kann.“

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