Eine Auseinandersetzung endete für einen Beteiligten im Herbst 2024 äußerst schmerzhaft. Sein Gegner, ein 55-jähriger Castrop-Rauxeler, musste sich nun wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.
Am Rande der Kirmes-Eröffnung gerieten die Männer am Abend des 13. September 2024 auf der Viktoriastraße aneinander. Laut Anklage beschädigte der Castrop-Rauxeler das Rad seines Opfers, trat und schlug den Mann – auch als der bereits am Boden lag. Der Geschädigte, so der Vorwurf, trug unter anderem Prellungen und eine Platzwunde davon.
Im Prozess erinnerte sich der Angeklagte, der an dem Abend massiv alkoholisiert war, dass der Gegner angefangen habe. Er habe sich gewehrt. Aber keinesfalls habe er den Mann angegriffen, als der am Boden gelegen habe. Auch sei er selbst verletzt worden. Die Zeugen konnten zwar nicht sagen, wer den Reigen eröffnete, allerdings gaben sie an, dass der Verletzte sehr wohl noch am Boden geschlagen worden sei. Eine Zeugin betonte: „Wie in so einem Action-Film sah das aus.“
Der Betroffene konnte wegen einer schweren Erkrankung nicht erscheinen und es war fraglich, ob er es später gekonnt hätte. Ein Umstand, der selbst den Angeklagten betroffen machte. In diesem besonderen Fall wurde das Verfahren schließlich eingestellt – gegen 500 Euro Schmerzensgeld und 360 Euro Gutmachung für das beschädigte Rad.