Der Super-Spielplatz wird 2024 gebaut. Davon geht die Stadtverwaltung aus. Aber es gibt weiterhin Gegner. Und die strengen nun ein Normenkontrollverfahren an. Das Oberverwaltungsgericht muss prüfen.
Demnach ist beim OVG Münster im November ein solches beantragt worden. Es geht aus von einem Anwaltsbüro aus Münster. In Auftrag gegeben wurde es aber von Anwohnern der Hallenbadwiese. Das Rechtsanwaltsbüro Meisterernst Düsing Manstetten vertritt ihre Interessen in diesem Fall.
Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, ein Fachmann auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, schreibt mit Datum vom 9.11.2023: „Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 261 ‚Sport-, Spiel und Bewegungspark am Hallenbad‘ der Antragsgegnerin unwirksam ist.“ Antragsgegnerin ist in diesem Fall namentlich Bürgermeister Rajko Kravanja, oberster Vertreter der Stadtverwaltung.
Das Grundstück der Antragssteller grenze unmittelbar an das Plangebiet des B-Planes an. Er sei im Amtsblatt von Juni 2023 bekannt gemacht worden. Wörtlich heißt es: „Die Antragsteller haben durch die vorgesehene Nutzung der Grundstücke mit einer erheblichen Lärmbeeinträchtigung zu rechnen.“

Mit dem Schreiben ist erst einmal nur Akteneinsicht beim OVG beantragt. Eine Sprecherin aus Münster bestätigte unserer Redaktion gegenüber den Eingang. Das Gericht reichte diesen Antrag an die Stadt Castrop-Rauxel weiter. „Danach werden wir den Normenkontrollantrag weiter begründen“, heißt es im Schreiben von Wilhelm Achelpöhler.
Aufschiebende Wirkung hat das nun erst einmal nicht. Dazu, so die Gerichtssprecherin, bedürfe es eines Eilantrags. Die Stadt Castrop-Rauxel kann bis dahin an ihren Plänen weiter arbeiten. Bauabschnitt 2 von 3 soll in diesem Jahr verwirklicht werden, erklärte die Beigeordnete Regina Kleff noch kurz vor Weihnachten ganz selbstbewusst im Gespräch mit unserer Redaktion. Ob sie da schon vom Antrag wusste, ist nicht bekannt. Jedenfalls wurde das mögliche Verfahren von Seiten der Stadt nicht erwähnt.

Alle Verfahrensschritte eingehalten?
Ein Normenkontrollverfahren dreht sich in der Regel um die Abläufe in einem Planverfahren. Die Stadtverwaltung muss in einem solchen Vorhaben alle Verfahrensschritte einhalten. Das sind genaue Bekanntgaben und Fristen von Offenlegungen und Einwendungsmöglichkeiten für Bürger und sogenannte „Träger öffentlicher Belange“ wie zum Beispiel Naturschutzverbände oder andere Behörden, Vereine und Gemeinschaften. Auch eine Bürgerinitiative zählt dazu, die sich „Rettet die Hallenbadwiese“ nannte und phasenweise auf sich aufmerksam machte – mit Infoständen und Unterschriftensammlungen gegen das Vorhaben.
Das Verfahren war außergewöhnlich breit: Die Stadt hatte mit einer frühen öffentlichen Beteiligung begonnen, es gab Bürger-Workshops und Infotage. Vereine und andere Interessengruppen waren involviert, das Kinder- und Jugendparlament und natürlich die regulären politischen Gremien. Auch Gespräche mit Gegnern dieses Vorhabens habe es gegeben, bestätigten Stadtplanerin Verena Reuter und Beigeordnete Regina Kleff unserer Redaktion gegenüber.
Reparatur ist noch möglich
Ob dabei alles seinen regelkonformen und astreinen Gang genommen hat, ist nun möglicherweise noch mal Teil von Verhandlungen. Laut der Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts könne die Stadt als Vorhabenträger möglicherweise auch nachträglich noch Bestandteile des Planverfahrens und des B-Planes reparieren oder Fehler heilen. Dass der Hallenbad-Spielplatz komplett gekippt wird, ist nicht zu erwarten. Erschwert wird das Verfahren dadurch aber in jedem Fall.
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