Ein Pizzabäcker aus Castrop-Rauxel wurde am Schöffengericht in Bochum wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

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Pizzabäcker aus Castrop-Rauxel häufte 235.000 Euro Steuerschaden an

rnSteuerhinterziehung

Ein Pizzabäcker aus Castrop-Rauxel hat in seinem Schnellrestaurant die Geschäfte jahrelang an der Steuer vorbeigemogelt. Jetzt wurde der Steuersünder verurteilt - er kam glimpflich davon.

Bochum/Castrop-Rauxel

, 23.07.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Pizzabäcker aus Castrop-Rauxel ist am Donnerstag am Bochumer Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 68-Jährige hatte in der von ihm seinerzeit geführten Pizzeria in Herne von 2012 bis 2014 keinen Cent Steuern gezahlt. Der entstandene Steuerschaden beträgt laut Urteil mehr als 235.000 Euro.

„Sie haben großes Glück gehabt, dass erst jetzt über ihre Steuerhinterziehung verhandelt worden ist“, sagte Richter Karl-Heinz Bösken in der Urteilsbegründung an die Adresse des Castrop-Rauxelers.

Bewährungshaftstrafe lief eigentlich noch

Bei einem zeitnahen Prozess, so Bösken weiter, wäre die Verhängung einer Bewährungshaftstrafe aufgrund einer laufenden Bewährungshaftstrafe (wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen) nämlich so gut wie ausgeschlossen gewesen.

Nur weil die zeitliche Verzögerung nicht allein von dem Angeklagten zu vertreten sei und zwischenzeitlich auch mehrere Jahre weitgehend ohne neue Strafen ins Land gegangen seien, sei „hier und heute eine Gefängnisstrafe nicht mehr angemessen“.

Kopf in den Sand gesteckt

Der Pizzabäcker hatte im Prozess vor dem Schöffengericht sofort eingeräumt, zwischen 2012 und 2014 keine Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern entrichtet zu haben. „Mein Mandant war damals menschlich überfordert“, erklärte die Verteidigerin des Angeklagten.

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Auslöser für die steuerlichen Ermittlungen war ursprünglich eine Zoll-Kontrolle auf mögliche Schwarzlohnzahlungen in der Pizzeria in der Herner Innenstadt. In diesem Zusammenhang waren sämtliche Unterlagen des damaligen Geschäftsführers beschlagnahmt worden.

„Dann nahm das Unheil seinen Lauf“, so die Verteidigerin. In der Folgezeit seien (auf Schätzungen basierende) Steuerbescheide an den Angeklagten geschickt worden, die der heute 68-Jährige nicht habe bezahlen können. Stattdessen habe er mehr oder weniger den Kopf in den Sand gesteckt.

Jahrelanges Prozessieren kam hinzu

Parallel sei dann, angestoßen durch den einstigen Steuerberater, in den Folgejahren auch noch an den Finanzgerichten prozessiert worden. Durch all diese Umstände habe das Strafverfahren jahrelang geruht und sei erst spät wieder aufgenommen worden, hieß es im Prozess.

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Bei der Schätzung über die Steuerschuld hatte sich die zuständige Finanzbehörde an den beschlagnahmten Eingangsrechnungen orientiert und einen Rohgewinnaufschlag berücksichtigt. Nach eigenen Angaben ist der Pizzabäcker heute nicht mehr selbständig, sondern als Angestellter im Verwandtenbetrieb tätig. Obendrein laufe eine Privatinsolvenz, hieß es.

Richter Karl-Heinz Bösken warnte den Castrop-Rauxeler vor möglichen Tricksereien und Verschleierungen bezüglich einer eigentlichen Chefrolle: „Glauben Sie mir, Sie hängen schneller in der Eieruhr, als Sie denken!“

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