19-Jähriger vom Stiefvater einer Minderjährigen attackiert Pfeffer-Spray zur Notwehr?

Pfefferspray-Zwischenfall in Ickern: 19-Jähriger wird verletzt
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Mitten in der Nacht kam es im September 2023 in Ickern zu einem Disput, der darin gipfelte, dass einer der Beteiligten zum Pfefferspray griff. Das hatte für einen 19-Jährigen schmerzhafte Folgen. Vor Gericht offenbarte sich nun der ungewöhnliche Hintergrund des Geschehens.

Mit einer harmlosen kleinen Party am 23. September 2023 in einem Garten in Ickern begann das Ganze. Dort trafen das spätere Opfer, ein 19-Jähriger aus Castrop-Rauxel, seine beiden Kumpels und die minderjährige Stieftochter des späteren Angeklagten aufeinander. Zu später Stunde und nach dem ein oder anderen Drink fühlte sich die drei jungen Männer dann offenbar dazu berufen, die Ehre des Mädchens zu retten. Sie zogen los, klingelten bei deren Mutter und dem Stiefvater (35) und informierten sie darüber, dass die Tochter etwas mit einem Mann Mitte 40 habe.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Der Vorfall im September 2023 hatte nun ein juristisches Nachspiel im Amtsgericht. (Symbolbild) © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die besorgten Eltern liefen sofort los, um nach dem Rechten zu sehen. Zwar fanden sie keinen „älteren“ Partygast, kehrten aber dennoch mit der Tochter im Schlepptau heim und kamen auf dem Weg an dem Trio vorbei. Spätestens in dem Moment, als der 19-Jährige auch noch lachte, fühlten sie sich verschaukelt - auch wenn das Lachen eher der Alkoholisierung des jungen Mannes und dem Zufall geschuldet war. Kurz darauf kehrte der 35-Jährige zurück, erklärte, dass er bis drei zähle und sie dann verschwunden seien. Offenbar war das spätere Opfer nicht schnell genug: Eine Ladung Pfefferspray landete in seinem Nacken, er griff hinein, rieb sich die Augen und wand sich kurz darauf vor Schmerzen.

Im Prozess stellte der 35-Jährige den Griff zum Spray mehr oder weniger als Notwehr dar. Das Ganze habe sich schon fast aufgelöst, da sei der 19-Jährige hinter ihm her gegangen. „Da habe ich Panik bekommen.“ Generell habe er das Spray, seitdem er vor Jahren von mehreren Personen krankenhausreif geprügelt worden sei. Und, sein Verteidiger, der später auch von Notwehr ausging und einen Freispruch beantragte, betonte: „Mein Mandant ist einfach kein gewalttätiger Mensch.“

Gefährliche Körperverletzung

Die jungen Männer schilderten den Vorfall anders. Einer erklärte, dass der 19-Jährige keineswegs auf den Angeklagten zugekommen sei. Der andere gab an, dass der Kumpel gerade habe weggehen wollen, als ihn das Spray getroffen habe. Kurz darauf habe der weinend auf dem Boden gelegen und gefleht: „Mach, dass es aufhört.“ Das Opfer selbst erinnerte sich: „Da ging gar nichts.“ Und im Gegensatz zu dem 35-Jährigen und der Mutter waren alle drei überzeugt, dass es den ominösen Mittvierziger eben doch gab.

Der Richter ging letztendlich von gefährlicher Körperverletzung aus - allerdings in einem minderschweren Fall, weil das Spray über Umwege in den Augen landete. Deshalb beließ er es bei 1200 Euro Geldstrafe.