Offene Ganztagsschulen: Rechtsanspruch würde Kriterienkatalog über Bord werfen

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Offene Ganztagsschulen: Rechtsanspruch würde Kriterienkatalog über Bord werfen

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Ab 2025 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Derzeit müssen Eltern in Castrop-Rauxel bestimmte Kriterien erfüllen, um einen Platz zu bekommen.

von Iris Müller, dpa

Castrop-Rauxel

, 29.12.2019, 04:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

In Castrop-Rauxel bekommt bisher jedes Kind einen OGS-Platz, das einen benötigt. Die Notwendigkeit wird nach einem speziellen Kriterienkatalog ermittelt. In der vergangenen Ratssitzung erklärte SPD-Fraktionschef Daniel Molloisch, dass keine andere Kommune weit und breit mit einer Versorgungsquote von 40 Prozent im OGS-Bereich aufwarten könne. Es gebe keine Wartelisten mehr. Heißt das, die Stadtverwaltung kann sich zurücklehnen, wenn es um einen Rechtsanspruch für Familien ab 2025 geht?

Letztendlich beschlossen ist noch nichts, aber der Bund will in den kommenden beiden Jahren den Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen mit 2 Milliarden Euro fördern. Geplant ist ein gesetzlich festgeschriebener Anspruch für alle Eltern auf einen OGS-Platz ab 2025.

Knackpunkt Kriterienkatalog

Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) müssen dafür zwischen 650.000 Euro und 1 Million Euro neue Ganztagsplätze geschaffen werden. Einige davon sicher auch in Castrop-Rauxel. Bisher ist aber nicht geklärt, wie genau der Rechtsanspruch aussehen und wie die Umsetzung sich gestalten soll.

Knackpunkt könnte der Kriterienkatalog der Stadt sein. Kriterien für die Vergabe der Plätze sind beispielsweise der Umfang der beruflichen Tätigkeit der Eltern, soziale oder pädagogische Gründe oder das Merkmal „alleinerziehend“. Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi: „Sind die Vergabekriterien nur teilweise oder gar nicht erfüllt, kann es zu Wartelisten kommen, die gegebenenfalls durch Fortzüge im laufenden Schuljahr abgebaut werden können.“ Mit dem Rechtsanspruch müssen wahrscheinlich all diese Kriterien aber über Bord geworfen werden.

Dauerhafte Finanzierung gefordert

Bundesweit wird das Thema heiß diskutiert: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte kürzlich, dass die 2 Milliarden Euro für ganz Deutschland nicht angemessen seien. NRW wolle beim Rechtsanspruch nur mitmachen, wenn der Bund dauerhaft für eine ausreichende Finanzierung sorge.

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) ist ebenfalls kein Fan von der Idee: „Bis heute gibt es Städte, die verzweifelt versuchen, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz umzusetzen.“ Der Bund müsse daraus Lehren für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ziehen. Dieser setze Standards voraus. Alle 16 Bundesländer hätten aber eigene, auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Systeme entwickelt.

Von knapp 5 auf knapp 50 Prozent

Gestartet ist die OGS in Castrop-Rauxel im Jahr 2003 mit 143 Teilnehmern. Das waren zu dem Zeitpunkt 4,7 Prozent aller in Frage kommenden Grundschulkinder. 2007 waren es 517 Kinder (17,4 Prozent), 2013 dann 37,4 Prozent aller Kinder in dem Alter. Heute jetzt sind es knapp 50 Prozent. Jedes zweite Grundschulkind ist also in einer OGS. Damit ist es beiden Eltern zumindest vormittags möglich, arbeiten zu gehen.

Bürgermeister Rajko Kravanja betont immer wieder, dass in Castrop-Rauxel der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule für die Eltern mit Kontinuität verbunden sein muss. Es könne nicht angehen, dass die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beim Übergang in die Grundschule eingeschränkt oder aufgegeben werden müsse.

Deshalb erhalten in Castrop-Rauxel derzeit alle Kinder, die nach jenem Kriterienkatalog einen OGS-Platz benötigen, auch einen Platz. Nicole Fulgenzi erklärt, dass die Stadtverwaltung Geld in die Hand genommen habe, um dieses Ziel zu erreichen.

115 Anmeldungen bei 65 Plätzen

Zuletzt gab es allerdings an der Frohlinder Lindenschule 115 OGS-Anmeldungen bei nur 65 zur Verfügung stehenden Plätzen. Dort und auch an der Wilhelmschule in Dorf Rauxel sollen „Module“ (Container) aufgestellt werden, um „eine pädagogisch sinnvolle Arbeit trotz der hohen Nachfrage zu gewährleisten“, so Fulgenzi.

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Bei einem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz sei nicht nur die finanzielle Beteiligung von Land und Bund zu hinterfragen. Man müsse auch die Qualitätsstandards sichern. Fulgenzi: „Ein reines ,Mehr‘ an OGS-Plätzen kann nicht im Sinne einer pädagogischen und bildungspolitischen Debatte sein.“