Stadtrat

Neue Gebühr für Grundeigentümer finanziert Pflege der Gewässer

Immer mehr Gewässer werden renaturiert. Das ist prinzipiell begrüßenswert. In Castrop-Rauxel sorgt das allerdings für eine neue Gebühr. Sie belastet ab 2021 alle Grundeigentümer.

Castrop-Rauxel

, 22.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Wenn Flüsse und Bäche renaturiert werden, können die Kosten für die Pflege nicht mehr über die Abwassergebühr refinanziert werden. © Michael Fritsch (Archiv)

Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs und der Rat der Stadt Castrop-Rauxel haben die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen. Diese wird ab dem Jahr 2021 in Castrop-Rauxel erstmals mit dem bereits bekannten Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben festgesetzt werden.

Damit soll die Pflege der Gewässer im Stadtgebiet gewährleistet werden. Hintergrund ist die voranschreitende Renaturierung der Emscher und weiterer fließender Gewässer. „Neben den wahrnehmbaren optischen und ökologischen Vorzügen bieten diese den Grundstückseigentümern den Vorteil, dass insbesondere bei Starkregenereignissen eine Ableitung der Wassermassen vom Grundstück erfolgen kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des EUV.

Die für die Unterhaltung entstehenden Kosten werden zu 90 Prozent auf die Eigentümer der versiegelten und zu 10 Prozent auf die Eigentümer von unversiegelten Flächen umgelegt. Der Gebührensatz wird in folgender Höhe festgesetzt: versiegelte Fläche: 0,0411 Euro/qm, die übrige Fläche: 0,0015 Euro/qm.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die mögliche Gesamthöhe macht der EUV an Beispielen deutlich: Für ein Flurstück im Innenbereich mit einer Gesamtgröße von 500 Quadratmetern (mit 130 qm versiegelter und 370 qm sonstiger Fläche) ist eine jährliche Gebühr von 5,90 Euro zu entrichten. Für ein Flurstück im Außenbereich, mit einer Gesamtgröße von 10000 Quadratmetern (mit 500 qm versiegelter und 9500 qm sonstiger Flächen), ist mit einer jährlichen Gebühr von etwa 34,80 Euro zu rechnen.

Was versteht man unter Gewässerunterhaltung?

Gewässer müssen regelmäßig gepflegt werden, damit das Wasser schadlos abfließen kann. Bei der Pflege geht es vor allem darum, Uferböschungen regelmäßig zu mähen, Abflusshindernisse zu beseitigen, Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle zu entfernen und Büsche, Sträucher und Bäume am Ufer so zurückzuschneiden, dass der Abfluss jederzeit möglich ist.

Wer unterhält die Gewässer?

Nach dem Landeswassergesetz NRW ist grundsätzlich die Kommune verpflichtet, die Gewässer auf ihrem Gebiet zu unterhalten. Diese hat die gesetzliche Gewässerunterhaltungspflicht auf den EUV Stadtbetrieb übertragen. Die Kommune kann die Unterhaltungspflicht für Teilbereiche auch auf sondergesetzliche Wasserverbände oder Wasser- und Bodenverbände übertragen. Den Anteil der dafür anfallenden Unterhaltungskosten muss die Kommune allerdings den Verbänden ersetzen.

Warum wird die Gebühr erst ab 2021 erhoben?

Zahlreiche Gewässer in den meisten Ruhrgebietskommunen waren in der Vergangenheit Teil des Abwasserentsorgungssystems. Heute jedoch werden die Gewässer Stück für Stück renaturiert und möglichst in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Auf diese veränderte Lage hat der Gesetzgeber reagiert und die Rechtslage für die Kommunen grundsätzlich verändert.

Da die renaturierten Gewässer keine Rolle mehr im System der Abwasserentsorgung zur Ableitung von Schmutzwasser spielen, dürfen Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege und Unterhaltung dieser Gewässer anfallen, nicht mehr über die Abwassergebühren geltend gemacht werden. Allerdings verpflichtet das Landeswassergesetz NRW die Kommunen weiterhin zur Unterhaltung ihrer Gewässer.