Nach Abstimmung im Ältestenrat: 3G-Klage geht vor Oberverwaltungsgericht

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Die Klage eines Politikers gegen den 3G-Nachweis in Ratssitzungen bewegte die Politik in Castrop-Rauxel. Jetzt wurde Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Was bedeutet das für die Stadt?

von Carlotta Vogelpohl

Castrop-Rauxel

, 24.09.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Das Urteil bewegte die Politik in Castrop-Rauxel: Die Klage eines AfD-Ratsherrn aus Salzkotten gegen die 3G-Pflicht bei Ratssitzungen war teilweise erfolgreich. Der Ältestenrat in Castrop-Rauxel reagierte mit einem internen Beschluss, der sich für das Weiterbestehen der 3G-Pflicht entschied. Jetzt hat die Stadt Salzkotten am Montag (20.9.) Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Stadt Salzkotten: Eingriff ist verhältnismäßig

Damit geht das Eilverfahren vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Denn nach Auffassung der Stadt Salzkotten ist der Eingriff in das freie Mandat der Ratsmitglieder verhältnismäßig, erklärt das OVG. Im Verlauf der nächsten Woche wird das Gericht dann entscheiden, ob die 3G-Pflicht als Voraussetzungen zur Teilnahme an Ratssitzungen tatsächlich rechtswidrig ist.

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Die Debatte wurde in Castrop-Rauxel angestoßen, als Grünen-Politikerin Notburga Henke an einer Ausschusssitzung ohne 3G-Nachweis teilnahm. Denn nach geltendem Recht muss bisher jeder, der an einer Ratssitzung teilnimmt, geimpft, genesen oder getestet sein.

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Stadt bleibt bei Entscheidung des Ältestenrats

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt die Stadt Castrop-Rauxel, dass das Verfahren vorläufig keinen weiteren Einfluss auf die Politik in Castrop-Rauxel nehmen würde. Mit dem Beschluss im Ältestenrat habe man sich noch mal einstimmig darauf geeinigt, die 3Gs weiter abzufragen. Das Vorgehen werde sich also bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht ändern, so die Stadt Castrop-Rauxel.