Der Sparkurs der Stadt Castrop-Rauxel Trotzdem können städtische Mitarbeiter aufatmen

Städtische Mitarbeiter können trotz Haushalts-Veto aufatmen
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Spätestens jetzt ist Sparen angesagt – mal wieder. Im Zuge der Ablehnung des Haushaltssanierungsplans erhielt die Stadt Castrop-Rauxel von der Unteren Kommunalaufsicht beim Kreis Recklinghausen eine sogenannte „Haushaltsverfügung“ zugeschickt. In dieser ist geregelt, was die Stadt nun ohne genehmigten Haushalt im finanziellen Bereich nicht mehr darf. Das Schreiben vom 10. Juli, das die Stadt Castrop-Rauxel an die Ratsmitglieder verschickt hat, liegt der Redaktion vor. Besonders hervor sticht der Bereich des Personalwesens. Hier hatte Kämmerer Michael Eckhardt auf Nachfrage noch einen Spielraum für die Stadt angedeutet. Und tatsächlich können die städtischen Mitarbeiter aufatmen: in Castrop-Rauxel können sie weiterhin Karriere machen. Eine Übersicht:

Castrop-Rauxels Kämmerer Michael Eckhardt.
Castrop-Rauxels Kämmerer Michael Eckhardt. © Stadt Castrop-Rauxel (Archiv)

Allgemein

Über allen Vorgaben der Kommunalaufsicht steht: Alle Aufwendungen und Auszahlungen müssen dem Gesetz der vorläufigen Haushaltsführung in der Gemeindeordnung NRW entsprechen. Das heißt: Die Stadt darf nur dafür Geld ausgeben, wofür eine rechtliche Verpflichtung besteht oder sie für die Fortsetzung von notwendigen Aufgaben unverzichtbar sind. Die Verpflichtung kann rechtlich durch Verträge oder Gesetze bestehen. Zum Beispiel muss eine Stadt Schulen bereitstellen. Die Ausstattung ist zwar nicht vollends vorgeschrieben, der Betrieb darf aber nicht einfach eingestellt werden, um Geld zu sparen.

Personal

In den Stärkungspakt-Jahren wurde Pleite-Kommunen wie Castrop-Rauxel zwar finanziell mit Millionen-Beträgen geholfen, dafür mussten sie aber einen radikalen Sparkurs inklusive Stellen-Streichungen fahren. Hier können die Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufatmen: Jobs sind laut dem Schreiben der Kommunalaufsicht nicht in Gefahr.

Viel mehr geht es um die Besetzung weiterer Stellen. Jährlich beschließt der Rat der Stadt als politisches Gremium, welche Stellen in Castrop-Rauxel zusätzliche besetzt werden müssen und wo weitere Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Das soll auch weiterhin passieren, von einem Gesundschrumpfen ist in dem Schreiben nichts zu lesen. Vielmehr muss die Stadt aber die sogenannte „Unabweisbarkeit“ sicherstellen. Sie muss also darlegen können, warum diese Ausgabe aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen geleistet werden muss. Auf Nachfrage muss die Stadt dies dann bei der Kommunalaufsicht begründen können, aber nicht jede einzelne Stelle dort anfordern oder absegnen lassen. Castrop-Rauxel soll die Stellen im Vorfeld „umfassend organisatorisch“ untersuchen. Zusätzliche Stellen sollen bei dem Sparkurs „äußert restriktiv“ geschaffen werden.

Beförderungen

Eigentlich hat Castrop-Rauxel keinen Anspruch, seine Mitarbeiter zu befördern. Das geht aus der Gemeindeordnung hervor. Jedoch ist das in Zeiten von Fachkräftemangel nicht gerade attraktiv, wie aus der Nachricht der Kommunalaufsicht zwischen den Zeilen hervorgeht. Auch Kämmerer Eckhardt hatte plädiert, die Stadtverwaltung müsse für Mitarbeiter weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten bieten und dürfe nicht als „Pleite-Stadt“ abgestempelt werden. Dann würde sich fähiges Personal schnell in den Nachbarstädten umschauen.

„Die Gemeinde kann Beförderungen nach Ablauf einer Wartezeit von 9 Monaten sowohl nach Besetzbarkeit der Stelle als auch nach Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen aussprechen“, heißt es schwarz auf weiß in dem Schreiben. Fortbildungen seien nach interner Prüfung auf Notwendigkeit und Erforderlichkeit ebenfalls möglich.

Investitionen

Etwas anders sieht es in Sachen Investitionen aus. Auch wenn Castrop-Rauxel hier spätestens seit den Stärkungspakt-Jahren sowieso alles andere als verschwenderisch im eigenen Finanzplan aufgestellt ist. Dennoch müssen Investitionsdringlichkeitslisten erstellt werden. Und zwar zwei: Liste A umfasst rentierliche Kosten und Ausgaben. Also solche, die eine direkte Gegenfinanzierung haben und/oder womöglich sogar einen Gewinn für die Stadt Castrop-Rauxel erzielen. Liste zwei umfasst hingegen dann die teil- bzw. unrentierlichen Ausgaben, mit denen die Stadt also ein Minusgeschäft macht.

Die Listen sind jeweils in Kategorien zu unterteilen: Zuerst kommen die Pflichtaufgaben wie Verkehrssicherung oder Schulbau. An zweiter Stelle stehen Ausgaben, die mit zunehmender Zeit unwirtschaftlich werden würden, eine Verzögerung also Schaden anrichten würde. Zum Schluss werden Fördermittel-Maßnahmen aufgelistet, die bewilligt wurden oder sicher werden.

Neuinvestitionen müssen derweil von der Kommunalaufsicht weiterhin abgesegnet werden. Im Einzelfall wird dann auch über Kreditaufnahmen für diese Investitionen bestimmt, um im Bedarfsfalls eine Kreditermächtigung freizugeben.