Nach Messerangriff auf Pflegekraft im EvK Castrop-Rauxel Urteil gegen Ex-Patient steht fest

Nach Messerangriff im EvK: Ex-Patient (32) zwangseingewiesen
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Nach einem Messerangriff auf eine Pflegekraft im Evangelischen Krankenhaus Castrop-Rauxel (EvK) ist ein Ex-Patient am Dortmunder Landgericht auf unbestimmte Zeit in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der Mann war am 20. August 2022 mit den Worten „Ich muss euch alle abstechen“ im Dienstzimmer auf die Mitarbeiterin gestürzt. Das Opfer ist traumatisiert.

Mit der Zwangseinweisung zum Schutz der Allgemeinheit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte leidet an einer Psychose mit Wahnvorstellungen und war deswegen von vorneherein als schuldunfähig eingestuft worden. Die Entscheidung akzeptierte er.

Sein Verteidiger Marco Ostmeyer (Dortmund): „Der Mandant bedauert die Tat außerordentlich und möchte nun weiterhin an seiner Gesundung arbeiten.“

Schreibtischstuhl umgefallen

Der Ex-Patient war auf der geschlossenen Station 17 mit einem Messer in der Hand in das Dienstzimmer auf die Pflegekraft gestürmt, beide waren zusammen mit dem Schreibtischstuhl umgefallen und verletzt worden.

Durch den Lärm und die Schreie der Frau waren weitere Personen auf den Vorfall aufmerksam geworden. Schließlich war es gelungen, den Beschuldigten zu entwaffnen. Mit Blick auf die Schuldunfähigkeit durch die psychische Erkrankung war eine klassische Bestrafung des Angreifers von vorneherein ausgeschlossen.

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