Immer wieder Menschen-Kot am Spielplatz Castrop-Rauxeler Hallenbad-Anwohner schlägt Alarm

Immer wieder Menschen-Kot am Spielplatz: Hallenbad-Anwohner schlägt Alarm
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Wer seine Notdurft verrichten muss, der kann manchmal nicht länger an sich halten. Warum aber an manchen Stellen im Stadtgebiet offenbar dauernd jemand sein Geschäft im Gebüsch verrichtet, wirft Fragen auf. Ein Anwohner der Hallenbad-Wiese beklagt: Im Umfeld des Spielplatzes finden sich wiederholt „menschliche Exkremente“ in der Natur. Er hat sich wohl zweimal an die Stadt gewendet. Die hat auch reagiert.

Der Beschwerdeführer will namentlich mit dieser Geschichte nicht in Verbindung gebracht werden. Und er ist auch nicht ganz zufrieden mit dem, was die Stadt bisher unternommen hat. Aber vor dem Hintergrund der Super-Spielplatz-Pläne sei doch etwas zu unternehmen, meint er. Zumal die Stadt ein öffentliches WC an dem geplanten Spiel-, Sport- und Bewegungspark zunächst nicht in den Planungen vorsieht.

In einer E-Mail an die Stadt und unsere Redaktion schreibt der Beschwerder: „Da Sie (das Ordnungswesen von Castrop-Rauxel) auf meine E-Mails vom 20.12.22 und vom 28.01.23 nicht reagiert haben, möchte ich nun die Hilfe der Öffentlichkeit hinzuziehen.“

Seit geraumer Zeit, so seine Schilderung, häuften sich die Vorfälle von menschlichen Exkrementen auf und um den Spielplatz am Hallenbad in Castrop-Rauxel. „Dies hat sich auch durch den beginnenden Umbau nicht gebessert“, so der Beschwerdeführer. Die Firma Boymann hat zu Jahresanfang begonnen: Der kleinere Spielplatz nördlich des Spazierweges hinterm Hallenbad ist eingezäunt und wird umgebaut.

Es könnte so schön sein auf den Wegen rund ums Hallenbad. Ein Anwohner ärgert sich aber seit Monaten über menschliche Exkremente am Wegesrand.
Es könnte so schön sein auf den Wegen rund ums Hallenbad. Ein Anwohner ärgert sich aber seit Monaten über menschliche Exkremente am Wegesrand. © Jens Lukas

Zunächst seien diese Fälle im Sommer und nur vereinzelt am Wochenende aufgetreten. Seit ein paar Monaten jedoch finde man dort nun jedes Wochenende ein menschliches Klo auf. „Ich empfinde das als äußert ekelhaft und es stellt nachweislich eine potenzielle Gefahr für Mensch und Tier dar“, so der Beschwerdeführer.

Er bitte darum „eine konstruktive Lösung für diese Problematik zu finden, da ich befürchte, dass sich das Problem zum Sommer hin verschärfen wird“. Dann sollen weitere Teile des Spielplatzes umgebaut werden. Auf der Hallenbad-Wiese werden verschiedene neue Spiel- und Sportflächen gebaut.

Auf die Mail vom 28.01. habe das Ordnungsamt geantwortet, schreibt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Anfrage unserer Redaktion. Ob auch im Dezember, habe sie nicht herausfinden können. Jedenfalls habe man nun reagiert.

„Der Kommunale Ordnungsdienst nimmt den Spielplatz und das umliegende Gelände bei seinen regelmäßigen Kontrollgängen verstärkt in den Blick“, verspricht Hilleringmann. Das beschriebene Problem trete „immer mal wieder an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet auf“. Es sei im Ordnungsamt also bekannt. Auch die Spielplatzkolonne des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen, inzwischen bei EUV aufgehängt, mache immer mal wieder solche Funde.

„Auf frischer Tat ertappt“

Die Handhabe sei aber beschränkt: „Geahndet werden kann ja nur, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird oder wenn jemand, der etwas beobachtet, Anzeige erstattet und sich später vor Gericht auch als Zeuge zur Verfügung stellt“, so Hilleringmann. Die Stadt setze jetzt auf die Wirkung, „die die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes ausübt“.

Sich auf oder im Umfeld von Spielplätzen zu erleichtern, ist in jedem Fall keine gute Idee. „Auch wenn es noch so eilig ist – Wildpinkeln ist in Deutschland grundsätzlich verboten“, schreibt zum Beispiel die Ergo-Versicherung in einem Rechts-FAQ auf ihrer Website. Man errege ein öffentliches Ärgernis, egal ob im Wald, Gebüsch oder am Straßenrand.

Das ziehe ein Bußgeld nach sich, heißt es im Bußgeldkatalog, angelehnt an das deutsche Strafgesetzbuch. Kommunen regeln solche Fälle meist über den Ordnungsdienst und ein Verwarngeld. Das liegt um die 35 bis 50 Euro, kann aber auch bis zu 5000 Euro betragen. Von Wild-Koten ist selten die Rede. Es ist aber juristisch wohl nicht minder schwer zu bewerten.

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