Mehrfamilienhaus in Castrop-Rauxel wird zwangsversteigert Perfekte Lage, aber ein Haken

Mehrfamilienhaus wird für 270.000 Euro zwangsversteigert
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Sechs Wohneinheiten, bereits vorhandene Mieter und ein vermüllter Keller. In der Altstadt von Castrop-Rauxel am Altstadtring 145 wird Anfang Februar (4.2.2025, 10 Uhr, Amtsgericht Castrop-Rauxel, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 61-63, 44575 Castrop-Rauxel, Etage 1, Sitzungssaal I.) ein zweigeschossiges-Mehrfamilienhaus versteigert – für rund 270.000 Euro.

In diesem, im Gutachten ermittelten, Kaufpreis sind das Gebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert mit sechs Wohneinheiten, einem ausgebauten Dachgeschoss, einem Kellerbereich und ein Nebengebäude mit einer alten Wasch- beziehungsweise Wurstküche enthalten. Doch trotz der perfekten Lage, mit guten Anbindungen zum öffentlichen Verkehr, Schulen und Lebensmitteln, birgt das alte Gebäude viele eher fragwürdige Besonderheiten.

Besonderheiten mit Fragezeichen

Jeder Hauskauf hat seine Tücken, eine Zwangsversteigerung sowieso, oder?

Bei diesem Gebäude kauft man nicht nur Fläche, sondern direkt neue Mieter. Wie aus dem Gutachten hervorgeht, sind zwei Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus vermietet und sollen auch beim Kauf übernommen werden. Bis 1936 ist im Erdgeschoss ein Ladenlokal gewesen, anschließend wurde dieses in zwei Wohnungen umgebaut.

Auch das Dachgeschoss ist nachträglich ausgebaut worden. Doch dafür liege in der Bauakte keine Baugenehmigungsunterlagen vor – die Folgen dafür „können nur durch einen Bauantrag geklärt werden“, heißt es im Gutachten. Dies gelte insbesondere für Brandschutzmaßnahmen, Stellplatzregelungen und Schallschutzmaßnahmen.

Ganz verrückt wird es im Keller. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Wohnungen nicht besichtigt werden konnten, der Keller eigentlich schon doch, der Gutachter habe diesen nicht betreten können, da dieser zugemüllt gewesen sein soll.

Aber auch der Ort des Gebäudes ist besonders. Diese Immobilie liegt auf einem Bergwerksfeld - genauer den Bergwerksfeldern „Erin“ und „Erin Eisenstein Nr.1“ sowie Bleiglanz und Schwefelkies Erin Nr.1“.

Ein alter Kohlewagen steht vor der Zeche Erin, auf ihm steht "Zeche Erin 1866 - 1983"
Das Mehrfamilienhaus liegt auf dem Bergwerkfeld der Zeche Erin. © Tabea Bremer

Zwangsversteigerung im Überblick

Bei dieser Zwangsversteigerung handelt es sich um eine Vollstreckungsversteigerung. Es geht also um die Begleichung offener Schulden, die meistens aus offenen Geldbeträgen bei Banken oder dem Finanzamt bestehen. Selten sind es auch Schulden bei Privatpersonen.

Das Amtsgericht Castrop-Rauxel führt solche Versteigerungen ausschließlich für Immobilien durch, anders als andere Städte, die auch andere Wertgegenstände wie etwa Autos, Fahrräder oder Elektronik unter den Hammer bringen. Vermehrt werden diese Zwangsversteigerungen von den beteiligten Banken auf Immobilienportalen veröffentlicht, um mehr Aufmerksamkeit für die Immobilien zu schaffen und den erforderlichen Preis zu erzielen.

Das ist zu beachten

Bei einer Zwangsversteigerung dauert die Bietzeit in der Regel 30 Minuten. Sie endet anschließend, wenn keiner mehr das Gebot erhöhen möchte.

Um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen, muss man einen Ausweis oder Pass vorlegen. Zusätzlich ist eine Sicherheit in Höhe von zehn Prozent des Schätzwertes erforderlich.

Für den ersten Biettermin müssen zwei wichtige Grenzen beachtet werden. Das Gericht wird ein Gebot ablehnen, wenn weniger als „fünf Zehntel des Schätzwertes geboten“ werden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ein Gebot abzulehnen, wenn es unter „sieben Zehntel“ liegt.

Falls beim ersten Termin kein Gebot akzeptiert wird, gibt es häufig einen zweiten Termin. Bei diesem entfallen die zuvor genannten Grenzen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 12. Januar 2025.