Mautpflicht für Garten- und Landschaftsbau „Man kommt sich ehrlich gesagt ganz schön veräppelt vor“

Mautpflicht für Garten- und Landschaftsbau: Preise könnten deutlich steigen
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Thorsten Thuir und André Konstanti sind Inhaber zweier Betriebe für Garten- und Landschaftsarbeiten in Castrop-Rauxel. Die beiden sehen sich einer großen Herausforderung gegenüber, denn im Garten- und Landschaftsbaubereich könnte es bald teuer werden, sowohl für Betriebe als auch für Kunden. Ab dem 1. Juli soll eine neue Mautregelung gelten, die einigen GaLaBau-Betrieben finanzielle Hürden bereitet würde.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine neue Mautregelung beschlossen. Das sogenannte Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass seit dem 1. Juli auch Nutzfahrzeuge mit einer Mautpflicht belegt werden sollen, deren Gewicht zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen liegt. Zuvor waren solche Fahrzeuge noch von der Maut befreit und nur jene mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mautpflichtig.

Das Vorhaben ist bereits seit einiger Zeit geplant. Der Bundestag hat im November 2023 die Änderung zum Mautgesetz beschlossen. In der Öffentlichkeit ist die neue Regelung allerdings noch nicht wirklich angekommen, so die Meinung von Thorsten Thuir. „Wenn die neue Mautpflicht kommt, wird das Konsequenzen für unsere Betriebe und unsere Kunden haben.“

Thorsten Thuir steht neben einem 7,5 Tonnen schweren Nutzfahrzeug.
Die meisten Fahrzeuge von Thorsten Thuir wiegen mindestens 3,5 Tonnen, bisher ist nur ein Wagen von 7,5 Tonnen mautpflichtig. Die neue Regelung wird den GaLaBau-Abeiter stark treffen. © Jan Weffers

164 Berufe von Maut befreit

Ein Aspekt, mit dem die GaLaBau-Betriebe überhaupt nicht einverstanden sind: 164 Handwerksberufe sollen von der Maut befreit werden, der GaLaBau jedoch nicht. Deshalb wollen Vertreter die Maut nicht akzeptieren. Thorsten Thuir und André Konstanti ist die neue Mautregelung nicht verständlich. „Unsere Arbeit ähnelt in so vielen Aspekten anderen Berufen im Handwerk“, sagt Thorsten Thuir. „Und trotzdem sind es nur wir, die die Maut zahlen werden.“

Der Betriebsinhaber zählt ein paar Beispiele auf, um die Ähnlichkeit zu anderen Berufen zu verdeutlichen. „Wir transportieren beispielsweise Schotter und Pflaster mit unseren Fahrzeugen, genau wie Straßenarbeiter. Wie ein Dachdecker werden wir auch für Dachbegrünungen herangezogen. Die sind aber von der Maut nicht betroffen.“ Andere Berufe, die ebenfalls von der Maut befreit sind, seien wiederum überflüssig zu erwähnen, da sie sowieso keine tonnenschweren Laster fahren. „Kosmetiker und Fotografen werden zum Beispiel aufgeführt“, so Thorsten Thuir.

Zwei Männer begrünen gemeinsam ein Dach.
Der GaLaBau bietet viele Dienstleistungen an, die sich auch in anderen Berufen wiederfinden, wie zum Beispiel Dachbegrünungen. © picture alliance / dpa-tmn

Besonders für kleine Firmen schädlich

Für die Betriebe von Thorsten Thuir und André Konstanti wird die Maut zwar ärgerlich, aber im Großen und Ganzen finanziell noch verkraftbar sein. „Unser Einzugsgebiet beträgt etwa 20 Kilometer“, sagt Thorsten Thuir. „Für den GaLaBau im Münsterland, wo man teilweise sehr lange Strecken unterwegs ist, kann das schon ganz anders aussehen. Und für einen kleinen 5-Mann-Betrieb kann das schlecht ausgehen.“

Für die beiden Unternehmer liegt der Fehler in der Politik. „Die Politik muss halt an Geld kommen“, sagt André Konstanti. „Da tastet sich vorsichtig heran, ob die Maut auf Widerstand stößt.“ Dies sei ein weiterer Grund, warum gegen die Regelung vorgegangen werden muss. „Irgendwann sind vielleicht auch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mautpflichtig, weil ja niemand dagegen ist.“

Was sind die Folgen?

Sollte sich die Maut durchsetzen, wird der GaLaBau im Allgemeinen einige Änderungen vornehmen müssen. „Zwangsweise werden wir auf lange Sicht unsere Preise dann anpassen“, schätzt André Konstanti. Für die Kunden bedeutet das höhere Preise, um die Mautkosten auszugleichen. „Man könnte jetzt argumentieren, dass Garten- und Landschaftsarbeiten ein Luxusgut sind und nicht jeder das braucht“, sagt Thorsten Thuir. „Aber das ist ja nicht der Sinn der Sache.“

Eine andere Möglichkeit sei es, in Zukunft leichtere Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zu nutzen, erwägt Thorsten Thuir. „Das bedeutet aber auch, dass wir statt einem Wagen dann mit zwei zum Auftrag fahren müssen, um die Materialien zu transportieren. Umweltfreundlichkeit sieht anders aus. Besonders in Zeiten des Klimawandels ist das ein Schritt in die völlig falsche Richtung.“ Das schmerze umso mehr, weil sich der Gartenlandschaftsbau sehr für die Umwelt einsetze. „Wir entfernen zum Beispiel Schottergärten und führen Dachbegrünungen durch.“

GaLaBau hat es nicht leicht

„Man kommt sich ehrlich gesagt ganz schön veräppelt vor“, sagt Thorsten Thuir. „Der Gartenlandschaftsbau hat auch nur wenige Förderungen, auf die wir zugreifen können. Und dann wird uns noch so ein Knüppel zwischen die Beine geworfen.“

Eine Förderung, die dem GaLaBau zusteht, ist die Begrünung von Dächern. Doch auch hier steht die Arbeiter vor Hindernissen. „Wir hatten die Situation, dass wir im Februar ein Dach begrünen sollten“, erzählt André Konstanti. „Februar ist aber keine Jahreszeit für Dachbegrünungen. Das kann man eher im Zeitraum um Mai herum machen. Die Förderung lief aber im März ab.“ Die Konsequenz: Eine Rückzahlung beantragen und hoffen, dass die Förderung im Nachhinein eintrifft.

Es wird rechtlich vorgegangen

Aktuell wird gegen die kommende Mautregelung Widerspruch eingelegt. Der GaLaBau-Verband hat sich dafür an rechtliche Ansprechpartner gewandt.

An der Sammelklage werden sich Thorsten Thuir und André Konstanti nicht beteiligen. „Aber wir werden an die Verantwortlichen eine eindringliche E-Mail schreiben, wie es so viele andere Betriebe auch tun“, sagt Thorsten Thuir. „Wir hoffen, dass sie dann den Ernst der Lage verstehen, wenn sie tausende Mails erreichen.“