Ungewöhnlicher Test beantragt Ein mutmaßlicher Vergewaltiger will seine Unschuld beweisen

Vergewaltigungsprozess: Angeklagter fordert Lügendetektor-Einsatz
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Im Prozess um ein mutmaßliches Vergewaltigungs-Martyrium im Recklinghäuser Nordviertel will sich der Tatverdächtige (27) aus Datteln am Bochumer Landgericht einer besonderen Prozedur unterziehen.

Der Mann will sich an einen Lügendetektor anschließen und zu den Vergewaltigungs-Vorwürfen befragen lassen. „Es ist dem Angeklagten ein Anliegen, damit deutlich zu zeigen, dass er damit nichts zu tun hat“, sagte Verteidiger Dr. Patrick Gau. Die 5. Strafkammer stellte eine Entscheidung dazu vorerst zurück.

Crashfahrt in Castrop-Rauxel mitangeklagt

Am 26. Mai 2022 soll der Dattelner, dem vor Gericht auch noch eine Pkw-Crashfahrt vor einen Baum und Morddrohungen gegen Polizisten in Castrop-Rauxel vorgeworfen werden, in Recklinghausen die Tür bei einer Bekannten aufgetreten haben. Danach soll er die Frau gewürgt, gebissen, mehrfach vergewaltigt und schließlich noch versucht haben, in seinen Pkw zu hieven. Ein Zeuge soll die „Entführung“ verhindert haben, der 27-Jährige mit dem Pkw nach Datteln geflüchtet sein.

Ungewöhnlicher Antrag

Am Dienstag (28.3.) stand unter anderem die überwiegend nicht-öffentliche Befragung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers auf der Tagesordnung.

Im Vorfeld der Zeugenvernehmung überraschte vonseiten des Angeklagten ein eher ungewöhnlicher Antrag. Verteidiger Patrick Gau regte an, den Dattelner polygraphisch zu den Vergewaltigungsvorwürfen zu befragen. Sprich ihn an einen Lügendetektor anzuschließen.

„Quoten liegen deutlich über dem Zufall“

Das Gerät, erklärte der Dortmunder Anwalt, messe während der Testbefragung körperliche Vorgänge, die der kontrollierten Steuerung des Untersuchten weitgehend entzogen sind, wie zum Beispiel Blutdruck, Schweißentwicklung, Puls- und Atemfrequenz. Der Angeklagte wolle durch den Lügendetektor-Test und ein interpretierendes Sachverständigengutachten am Ende zeigen, „dass er die Frau nicht vergewaltigt hat“.

Auch wenn nach bisherigen Studien dazu „die Trefferquoten nicht perfekt“ seien, „liegen sie deutlich über dem Zufall“, betonte der Anwalt weiter. Auch wenn der Bundesgerichtshof (BGH) Lügendetektortests als Beweismittel vor Gericht generell ausschließe, sei der Vorstoß aber auch nicht einfach so ohne Weiteres abzulehnen. „Perfekt ist so gut wie kein Beweismittel. Nicht mal der DNA-Beweis“, so Verteidiger Gau. 2017 sei ein Lügendetektor in einem Missbrauchsprozess in Sachsen auch schon zum Zug gekommen. Das Ergebnis: ein Freispruch.

Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Ob die Polygraph-Befragung zugelassen wird, muss das Gericht an einem der nächsten Prozesstage noch entscheiden.

Der Dattelner hatte eine Vergewaltigung bereits beim Prozessauftakt (10. Februar) abgestritten: „Das kann ich nicht zugegeben.“

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