Auf der Flucht aus der JVA Castrop-Rauxel beschädigte der 30-Jährige einen Zaun. Das brachte ihm in jeder Hinsicht reichlich Ärger ein. Vor Gericht entschied er sich jetzt für die Wahrheit.
Rückblende: In der Nacht auf den 29. März 2023 schnitt der damalige Häftling mit einem Seitenschneider ein Loch in den Außenzaun und türmte, weil er etwas mit seiner Partnerin klären wollte und Angst hatte, dass sie ihn ansonsten verlassen könnte. 14 Tage später stellte er sich. Danach fand er sich im geschlossenen Vollzug wieder.
Die Flucht war trotz disziplinarischer Folgen nicht strafbar, das Loch im Zaun war es jedoch sehr wohl. Das stellte eine Sachbeschädigung dar. Ein Vorwurf, den der 30-Jährige aber bestritt, als er im Juni 2024 deshalb erstmalig im Amtsgericht auf der Anklagebank saß. Er beteuerte, der Zaun sei bereits beschädigt gewesen. Daraufhin sollten Zeugen für Aufklärung sorgen. Ein zweiter Termin wurde anberaumt. Offene Fragen gab es danach nach wie vor.
Deshalb gab es jetzt einen dritten Anlauf, Licht ins Dunkel zu bringen. Und bei der Gelegenheit sorgte der Angeklagte für eine Überraschung: Er räumte die Beschädigung doch noch ein. Das Geständnis, die Tatsache, dass er sich selbst stellte und der Umstand, dass er im geschlossenen Vollzug landete, sorgten dafür, dass es diesmal bei 90 Tagessätzen à ein Euro Geldstrafe blieb.