Land fördert Wohneigentum So hoch ist das Darlehen für Häuslebauer in Castrop-Rauxel

Land fördert Wohneigentum: So hoch ist das Darlehen für Häuslebauer
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Wer für sich und die Familie ein Haus bauen oder kaufen will, kann mit NRW-Landesmitteln rechnen. Für 2023 wurde die Wohneigentumsförderung erneut deutlich verbessert. Dabei ist die Förderung nicht nur abhängig vom individuellen Einkommen. Es kommt vielmehr darauf an, wo man wohnt. Castrop-Rauxel fällt in die Kategorie 3.

Insgesamt fördert das Land NRW selbst genutztes Wohneigentum im Zeitraum von 2023 bis 2027 mit 9 Milliarden Euro. „Alleine 2023 werden 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um dafür Sorge zu tragen, dass für Menschen mit kleinem Geldbeutel Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

Was das konkret bedeutet, erläutert LBS-Gebietsleiter Stephan Piegel: „So erhält eine Familie mit zwei Kindern in Castrop-Rauxel ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 189.000 Euro.“ Ökologisch sinnvoll und gerade für junge Familien wichtig: Die Anschaffung einer selbstgenutzten Gebrauchtimmobilie wird gleichwertig mit dem Neubau gefördert.

Darlehen für Energieeffizienz

Die Grundförderung in Castrop-Rauxel, das weiterhin in Kostenkategorie 3 eingestuft ist, beträgt 143.000 Euro. Dazu kommen 23.000 Euro je Kind oder im Haushalt lebender Person mit einer Schwerbehinderung.

Weitere Darlehen sind möglich für den barrierearmen und besonders energieeffizienten Ausbau. Die Zinsen betragen für 30 Jahre 0,5 Prozent, dazu kommt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent. Die Tilgung liegt bei 1 Prozent, wobei jederzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Regulär werden für Hypotheken derzeit bis zu 4 Prozent aufgerufen.

Neu eingeführt wurde zudem eine Förderung für Haushalte mit einem bis zu 40 Prozent höheren Einkommen als die Standardgrenzen von knapp 60.000 Euro. Stephan Piegel: „So erhält die Musterfamilie bei einem Bruttoeinkommen unter 83.000 Euro immer noch bis zu 131.000 Euro als Darlehen.“

Eine Grafik zeigt die maximalen Darlehenssummen.
Die Lage entscheidet, wie hoch die maximale Darlehenssumme für eine vierköpfige Familie sein kann. Es gibt jeweils zwei Zahlen: für ein Bruttoeinkommen bis 60.000 oder bis 83.000 Euro. © LBS West

Förderung in Kategorie 3

Die Differenzierung in verschiedene Kategorien soll die örtlichen Bedingungen berücksichtigen. So ist Herne in Kategorie 2 eingestuft, was bei einer vierköpfigen Familien und einem Bruttoeinkommen bis 60.000 Euro eine Förderung von 157.000 Euro oder 112.000 Euro bei einem Bruttoeinkommen bis 83.000 Euro bedeutet. Für Dortmund in der höchsten Kategorie 4 gelten entsprechend 223.000 Euro oder 152.000 Euro.

Die Landesregierung hat noch einige Vorgaben. So ist eine Förderung nur dann zulässig, „wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet und auf Dauer tragbar erscheint“. Auch für Häuser, die sehr viel teurer sind als vergleichbare Objekte in der Gemeinde, gibt es keine Förderung.

Genaue Informationen finden sich auf der Seite der NRW-Bank.