Im Juni können alle Kinder wieder in den Kindergarten gehen. Aber wie genau die Auflagen aussehen und wie die Rückkehr organisiert wird, müssen die Träger der Kitas mit dem Jugendamt gemeinsam regeln.

© Witte (A)

Kitas öffnen am 8. Juni wieder richtig - Castrop-Rauxel berät aber noch

rnKinderbetreuung

Das Landesministerium ging Mittwoch (20.5.) in die Corona-Offensive: Die Kindertagesstätten öffnen am 8. Juni in NRW wieder für alle. Wie genau? Das muss nun in Castrop-Rauxel geregelt werden.

Castrop-Rauxel

, 21.05.2020, 18:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es gibt Kitas in Castrop-Rauxel, von denen ist seit Wochen nichts zu hören: Manche Eltern, die ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen, erhalten kaum Infos aus der eigenen Einrichtung. Die Kinder werden schon gar nicht mit Briefchen, Videos oder gar Singe- und Spielkonferenzen versorgt. Und dann gibt es Kindertagesstätten, die haben extra Webseiten aufgesetzt, um den Kontakt zu den Kindern zu halten.

Auch bei den offiziellen Infos ist die Lage sehr divers: Während manch eine Kita schon am Mittwoch, kurz nach der breiten Kommunikation von Familienminister Joachim Stamp (FDP) in einer live übertragenen Pressekonferenz, eine Rundmail an die Eltern verschickte, blieb es auch da ruhig: „Wir wissen es noch nicht“, soll in informellen Gesprächen über manchen Spielplatzzaun hinweg die einzige Verlautbarung gewesen sein.

Doch bald wird es konkret: Laut Familienministerum dürfen ab dem 8. Juni überraschend alle Kinder wieder in die Kindertagesstätten kommen. Es wird besondere Auflagen geben und das eigentlich gebuchte Stundenkontingent (25/35/45 Wochenstunden) wird um je zehn Stunden reduziert. Aber es betrifft nicht nur Vorschulkinder oder Kinder von Eltern, die ihr Kind nicht selbst betreuen können - sondern alle.

Betretungsverbot wird aufgehoben

Das zurzeit geltende Betretungsverbot wird aufgehoben. Das Land NRW spricht von einem „eingeschränkten Regelbetrieb“: „Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.“ Die jeweilige Ausgestaltung obliege den Einrichtungen selbst.

Die maximalen Größen „der einzelnen Gruppensettings entsprechen den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 19 KiBiz“, heißt es in der offiziellen Verlautbarung des Familienministeriums. Eine Überbelegung sei nur

entsprechend den Vorgaben des KiBiz möglich. Neue Überbelegungen sollten möglichst vermieden werden. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung dann sogar wieder im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die Rahmenbedingungen vor Ort dies zulassen.

„Es dürfen allerdings keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen“, so das Land NRW. Art und Ausprägung der Krankheitssymptome seien unerheblich. Zudem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Eltern und andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Covid-19-Symptome aufweisen.

Kita-Konferenz für 2. Juni terminiert

Und was heißt das nun konkret für die Kitas in Castrop-Rauxel? „Liebe Eltern, (...) die Umsetzung wird am 2. Juni mit dem örtlichen Jugendamt besprochen“, heißt es in einem Schreiben von Ingrid Wunderlich und Anja Benedens an die Eltern der Kita Swabedoo an der Bergstraße von Mittwoch.

Auf Nachfrage erklärte Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi, dass die Stadt froh sei, dass die Ankündigung vom Land dieses Mal mit etwas Vorlauf kam, so könne die Stadt in Ruhe mit allen Trägern Gespräche führen und schauen, wie der Neustart umzusetzen sei. Aus offenen Konzepten müssen geschlossene gemacht werden, dafür muss es genügend Betreuungspersonal geben. Ebenso müsse überlegt werden wie welche Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden können.

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