2022 war ein Rekordjahr. Zumindest, was die Zahlen zu Kirchenaustritten in Castrop-Rauxel betrifft: 589 Menschen traten da in der Europastadt aus der Kirche aus, darunter 359 aus der römisch-katholischen, 229 aus der evangelischen und einer aus der neuapostolischen. Dieser Trend scheint sich auch in 2023 fortzusetzen.
Das legen zumindest die Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2023 nahe, die Richter Dirk Brahm, stellvertretender Behördenleiter am Amtsgericht Castrop-Rauxel, auf Anfrage unserer Redaktion nennt: Bis Ende Juni seien insgesamt 384 Menschen in Castrop-Rauxel aus der Kirche ausgetreten.
„Gerade bei der evangelischen Kirche zeichnet sich schon jetzt eine deutliche Erhöhung ab“, sagt er. Denn dort sind laut Brahm im ersten Halbjahr 2023 bereits 192 Menschen ausgetreten. Also gerade einmal 37 weniger als im gesamten Jahr 2022. Die römisch-katholische Kirche verließen im gleichen Zeitraum 190 Menschen, die neuapostolische Kirche zwei.
- Wer nicht mehr Mitglied in der Kirche sein will, muss beim Gericht einen Antrag stellen. Auf den Antrag folgt ein persönlicher Termin. Dorthin mitzubringen sind dann entweder ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Für Kinder unter zwölf Jahren entscheiden die Eltern. Kinder von zwölf bis 14 Jahren müssen zum Gericht mitkommen. Kinder über 14 Jahre können selbst entscheiden. Für den Austritt entrichtet man am Gericht eine einmalige Gebühr in Höhe von 30 Euro.
- Info zur Terminvereinbarung unter 02305/10090 oder per Mail an poststelle@ag-castrop-rauxel.de.
- Wer hingegen in eine Kirche eintreten möchte, muss sich mit der jeweiligen Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft in Verbindung setzen.
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