
Erinnern Sie sich noch an das Geschirr, dass manch einer Kindern früher anlegte? Wie ein Pferd, mit Lederriemchen und Schultern, Brust und Bau, hinten eine Leine befestigt. Irgendwie lustig, irgendwie auch ein bisschen entwürdigend. Lange habe ich das auf den Straßen nicht mehr gesehen.
Ich bin ehrlich: Ich fänd‘ es vor dem Hintergrund der Würde und Freiheit von Kindern auch nicht gut. Unbequem sind die Dinger ja auch noch. Aber die leichte Sicherheitsleine fürs Handgelenk einzusetzen, mit der eine Tagesmutter in Castrop-Rauxel ab und an die fünf schutzbefohlenen Kleinkinder in der Betreuung sichert, ist kein Skandal, sondern nachvollziehbar.
Das hat der anonyme Hinweisgeber, der bei Google Street View auf das Bild stieß, nicht so gesehen. Er/sie fand das entweder lustig, wahrscheinlich sogar skandalös. Und klar, ein an einem Hauseingang angebundenes Kind ist ein Kuriosum. Und es ist auch gut, sich über den Einsatz dieser sich sanft ans Handgelenk gekletteten Leinen genau Gedanken zu machen.
Wie die Tagesmutter: Sie hatte 2019 die Empfehlung von einem Vater von Kindern in ihrer Obhut erhalten und befand die Methode vor allem an der viel befahrenen Straße vor der Einrichtung für sinnvoll. Darum wob sie den Einsatz in ihre Betreuung ein und informierte die Eltern darüber, sogar mit schriftlicher Einwilligung.
Sie darf die Leinen nur nicht zu Erziehungszwecken oder zur Maßregelung einsetzen. Sie darf niemanden einsperren oder fixieren. Sie sagt, das tue sie nicht. Sie muss sich vor dem Jugendamt nun rechtfertigen. Dann sollte man sich dort Gedanken dazu machen und bei der nächsten Tageseltern-Fortbildung eine verbindliche Regelung finden.
Tagesmutter bindet Kind mit „Leine“ fest: Das sagen Eltern und Polizei