Luftfiltergeräte wie in diesem Klassenraum einer Grundschule soll es in Castrop-Rauxel nicht geben. Alle Klassenräume, so die Stadt, ließen sich gut lüften.

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Keine Luftfiltergeräte für Castrop-Rauxeler Schulen: „Lüften wirkungsvoller“

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Die Stadt Castrop-Rauxel hat keine Luftfilteranlagen für Schulen angeschafft. Und wird es auch nicht tun. Damit muss auch im Winter weiter gelüftet werden. Die Stadt hat jetzt Eltern informiert.

Castrop-Rauxel

, 17.08.2021, 12:43 Uhr / Lesedauer: 2 min

Noch sind die Temperaturen angenehm, offene Fenster werden den Schülern jetzt zum Schulstart wenig ausmachen. Doch schon jetzt fordern Eltern- und Lehrerverbände Lüftungsfilteranlagen in Schulen. In Castrop-Rauxel wird es aber nur in Ausnahmefällen Lüftungsgeräte geben.

„Lüften bleibt die wirkungsvollste Maßnahme“, so überschreibt die Stadt eine Pressemitteilung zum Thema. Auch Eltern sind inzwischen über Elternbriefe von der Beigeordneten Regina Kleff informiert worden. „Wenn der normale Schulbetrieb wieder los geht, möchten wir alle die größtmögliche gesundheitliche Sicherheit in Klassenräumen gewährleisten“, heißt es dort. Das öffentliche Interesse zum Thema Einsatz von Lüftungsanlagen oder mobilen Luftreinigungsgeräten in Klassenräumen sei groß.

Regina Kleff weist die Eltern darauf hin, dass durch den Einbau oder die Reparatur von Fenstern dafür Sorge getragen worden sei, dass alle Klassenräume in Castrop-Rauxeler Schulen zum Schuljahresbeginn über Fenster verfügten, die zum Lüften weit geöffnet werden könnten. „Somit scheiden die Klassenräume für die durch das Land Nordrhein-Westfalen angebotenen Förderprogramme aus“, schreibt die Stadt auf unsere Anfrage.

Studien der Universität Stuttgart: Wirkung der Anlagen ist begrenzt

Lüftungsanlagen oder mobile Filtergeräte soll es also nicht geben. Die Stadt bezieht sich auf eine Studie der Universität Stuttgart, die in Kooperation unter anderem mit dem Karlsruhe Institute of Technology, der Hochschule Heilbronn und dem Universitätsklinikum Tübingen entstand. Dabei wurde ein halbes Jahr lang an zehn Stuttgarter Schulen die Wirkung der Filter gemessen. Die Studie zeige, so die Stadt, dass die Wirkung dieser Anlagen begrenzt sei.

„Auch wir möchten allen Eltern und ihren Kindern die größtmögliche Sicherheit bieten. Jedoch zeigen Studien wie die der Universität Stuttgart dass Luftfilteranlagen leider nicht die erhoffte Alternative zum regelmäßigen Stoßlüften bieten“, betont Sozialdezernentin Regina Kleff.

Die Stadt zitiert in ihrer Mitteilung auch Ina Scharrenbach, Bau-Ministerin in NRW. Diese sagt: „Sachgerecht, fachgerecht und lüftungsgerecht ist es nicht. Es ist nicht erforderlich, in jeden Klassenraum eine technische Unterstützung zu stellen. Es birgt letztendlich auch eine Scheinsicherheit.“

Lüftungsgeräte nur in Ausnahmefällen

Auch auf das Bundesumweltamt verweist die Stadt als Schulträger. Demnach seien Luftfilteranlagen lediglich eine Ergänzung zum konsequenten Lüften und eine Anschaffung erscheine nur in schlecht zu belüftenden Räumen sinnvoll. So will es auch die Stadt Castrop-Rauxel halten. Sie „wird lediglich in begründeten Ausnahmefällen, in denen eine ausreichende Lüftung nicht gewährleistet ist, Lüftungsgeräte anschaffen.“

Mitte Juli hatten Land und Bund 90,4 Millionen Euro für ein zweites Lüftungsprogramm in Schulen und Kitas bereitgestellt. Schul- und Kitaträger können damit Lüfter für Räume der Kategorie 2 anschaffen. Nach Angaben des Ministeriums liegt der Anteil dieser Räume zwischen 15 und 25 Prozent. In Castrop-Rauxel gibt es sie offenbar nicht.

Das sagt das Umweltbundesamt

  • Das Umweltbundesamt (UBA) unterscheidet Räume nach drei Kategorien. In der Mehrzahl seien Schulräume mit weit zu öffnenden Fenstern gut zu lüften. Zu dieser Kategorie 1 heißt es: „Luftreinigungsgeräte sind nicht notwendig, wenn ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird.“
  • Lüften und Einhaltung der AHA-Regeln seien ausreichend für den Infektionsschutz. Weiter heißt es: „Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird.“
  • Zur Kategorie 2 zählen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, also ohne raumlufttechnische Anlage, mit nur kippbaren Fenstern oder zu kleinen Lüftungsklappen. Hier könne „die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll.“
  • Generell urteilt das Bundesumweltamt: „Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen.“ Zentral gesteuerte RLT-Anlagen ließen sich allerdings nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen.