Castrop-Rauxeler durch Kamera in Spielhalle überführt Keine Erinnerung an einen Diebstahl

Keine Erinnerung an Diebstahl: Überwachungskamera entlarvt Täter
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Es sei wie Himmel und Hölle, mit diesem Bild beschreibt eine 38-Jährige den Gemütszustand ihres Verlobten im nüchternen und betrunkenen Zustand. Nur halte sich der Gefährte viel zu oft in der Hölle auf. Was häufiger die Polizei auf den Plan rufe.

So auch im Juni 2019, als Nachbarn wieder mal die Beamten gerufen hatten. Da soll der 46-Jährige seine Partnerin mit den Worten: „Ich bringe dich um“, bedroht haben. „Das war für die ein gefundenes Fressen, die rufen immer die Polizei“, so der Angeklagte, der sich wegen Bedrohung und Diebstahl vor Gericht verantworten musste.

Die Bedrohung war schnell vom Tisch, die Verlobte brachte den Worten keine Bedeutung bei, hatte auch selbst keine Anzeige erstattet. Es blieb bei Diebstahl. Eine Tat, die unmittelbar auf den Streit folgte, an die sich der Angeklagte allerdings nicht erinnert. Aber die Überwachungskamera einer Spielhalle in Ickern beweist, was passiert ist.

„Ja, ich bin zur Spielhalle gegangen, drei Kilometer zu Fuß“, das wisse der 46-Jährige noch. Obwohl er sich freiwillig hatte sperren lassen, wurde ihm dennoch stets der Zutritt gewährt. Vielleicht, weil er wegen der Corona-Maske nicht erkannt wurde, mutmaßt er.

Kamera zeichnet Diebstahl auf

Der 60-Jährige, der dort Aufsicht führte und als Zeuge geladen war, wusste gar nichts von einer Sperre. Sagte, dass der Angeklagte fast immer betrunken gekommen wäre, aber stets höflich war.

So war er mehr als erstaunt, den Gast auf der Überwachungskamera als Dieb zu entlarven. Nach einer Rauchpause vor der Tür vermisste der 60-Jährige sein Portemonnaie, das er weit hinter der Absperrung am Tresen deponiert hatte.

Sofort sei er hinausgelaufen und habe den Mann gesucht. Fand allerdings nur ein an die Wand angelehntes Fahrrad mit einer Tüte am Lenker. Darin eine Jacke und die Geldbörse des Gesuchten. Ein Tausch? Diese Frage konnte der Angeklagte nicht beantworten, nur, dass ihm das Rad nicht gehörte.

Von der Börse des Bestohlenen fehlt bis heute jede Spur. Neben dem Verlust von 40 Euro musste der Mann Personalausweis, Führerschein und Bankkarten neu beschaffen.

Er sei auf dem Wege der Besserung, beteuerte der Angeklagte. Das bestätigte auch sein Verteidiger, berichtet von einer Entgiftung seines Mandanten, der seitdem nachgewiesen sauber sei. Er erwähnte auch die turbulente Beziehung des Paares, in die ein geplanter Umzug Ruhe bringen soll. Mit einer Geldstrafe über 800 Euro, trotz einer laufenden Bewährung und zahlreichen Eintragungen im Strafregister, kam der Angeklagte glimpflich davon. Weil es „nur noch“ um Diebstahl gegangen war.

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