Am Dortmunder Landgericht sind die Plädoyers im Terrorprozess gegen Jalal J. gehalten worden. Der Iraner, der im Januar in Habinghorst festgenommen worden war, soll einen Anschlag mit einer Giftwaffe geplant haben. Auf seinem Telefon sollen sich Anleitungen zur Herstellung von Rizin und Cyanid befunden haben.
Staatsanwalt Holger Heming hielt in seinem Schlussvortrag nicht damit hinter dem Berg, dass der J. für einen gefährlichen Extremisten hält, der dringend weiter eingesperrt bleiben muss. „Er war fest entschlossen, einen Anschlag zu verüben“, hieß es im Plädoyer des Anklagevertreters.
Gefährlicher Extremist
Heming geht zwar auch davon aus, dass die Herstellungsanleitungen, die angeblich aus der Feder des Islamischen Staates (IS) stammen, „im Grunde völlig ungeeignet waren“ und deshalb „zu keinem Zeitpunkt eine objektive Gefahr für die Bevölkerung bestand“. Das habe Jalal J. aber selbst gar nicht überblickt.
Der Iraner soll bis zuletzt daran geglaubt haben, einen Mordanschlag vorzubereiten. „Und zwar einen aus Heimtücke, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln“, so der Staatsanwalt. Sein Antrag: fünfeinhalb Jahre Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Niedrige Beweggründe
Verteidiger Marco Ostmeyer wollte da erwartungsgemäß nicht mitgehen. Der Dortmunder Rechtsanwalt hält seinen Mandanten vielmehr für einen Angeber, einen Aufschneider, der einfach mal ausprobieren wollte, Kontakt mit dem IS herzustellen.
Tatsächlich sei aber alles, was Jalal J. getan habe, dilettantisch und unsinnig gewesen. „Es gab keine einzige chemische Apparatur, keinen Bunsenbrenner, gar nichts“, so Ostmeyer. Der junge Iraner hätte niemals wirklich einen Anschlag verüben können. „Dafür fehlt ihm auch jedes chemische Fachwissen“, so der Verteidiger.
Kein Fachwissen
Ostmeyer unterließ es schließlich, selbst auch einen konkreten Strafantrag zu stellen. Er machte aber deutlich, dass die fünfeinhalb Jahre in seinen Augen deutlich zu hart sein würden.
Wie die Richter den Fall bewerten, wird sich am 23. November zeugen. Gegen Mittag ist dann die Urteilsverkündung geplant.
Kein konkreter Antrag
Kurz vor dem Ende des vorletzten Prozesstages meldete sich dann auch Jalal J. erstmals selbst zu Wort. „Ich bin kein Tier“, sagte er sichtlich erbost an die Adresse der Staatsanwaltschaft, um dann noch anzufügen: „Ich habe nie vorgehabt, Menschen zu töten.“
Zur Begründung sagte der Iraner: „Wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich ein Messer genommen oder ein Auto - und nicht so eine komplizierte Sache mit Chemikalien.“
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