Im Herbst 2024 wurde der Dortmunder in Castrop-Rauxel angehalten und danach wurde ihm vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Das stellte der 59-Jährige nun aber in seinem Prozess vor dem Amtsgericht energisch in Abrede.
Am frühen Morgen des 1. November 2024 gerieten der Mann aus Dortmund und sein Opel auf der Habinghorster Straße in eine Kontrolle und als er seinen Führerschein präsentieren sollte, musste er passen. Und das bescherte dem 59-Jährigen mit einschlägiger Vergangenheit das nächste Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
„Ich sehe das nicht ein“, wehrte er sich nun in der Verhandlung. Er habe sehr wohl fahren dürfen. Und zwar habe er vom Straßenverkehrsamt in Dortmund eine entsprechende Erlaubnis gehabt, nachdem er dort alles beantragt und sein Foto eingereicht habe. Dort sei ihm ein Zettel ausgehändigt worden, auf dem gestanden habe, dass sein Führerschein unterwegs sei. Besagten Zettel habe er nur leider verloren. Der Richter meldete leise Zweifel an, doch der Angeklagte blieb bei seiner Version.
Unter den Umständen sah der Richter weiteren Aufklärungsbedarf. Deshalb sollen entsprechende Informationen aus der Führerscheinakte beim Straßenverkehrsamt Dortmund eingeholt werden. Das Verfahren wurde deshalb ausgesetzt. Demnächst gibt es einen neuen Verhandlungstermin - mit den gewünschten Informationen.