Erwischt: Im Frühling 2024 stoppte die Polizei einen Autofahrer in Castrop-Rauxel und landete damit einen „Erfolg“. Der Mann stand nicht nur unter dem Einfluss von Alkohol. Auch war er ohne Führerschein unterwegs.
Die Tinte auf seinem Urteil wegen einer Trunkenheitsfahrt war kaum trocken, da legte der Familienvater aus Datteln nach. In der Nacht auf den 26. April 2024 geriet er auf der Heerstraße in eine Kontrolle und die Polizisten benötigten nicht viel Zeit, um festzustellen, dass in diesem Fall so einiges nicht stimmte. Denn, der 40-Jährige hatte nicht nur rund 1,4 Promille im Blut. Auch fuhr er ohne Fahrerlaubnis.
Im Prozess vor dem Amtsgericht versuchte er nun gar nicht erst, den Vorwurf in Abrede zu stellen oder etwas zu beschönigen. Er fasste sich kurz, räumte die Fahrt ohne Umschweife ein. Der Richter erinnerte ihn an seine einschlägige Vorbelastung und das atemberaubende Rückfalltempo. Der Angeklagte erklärte daraufhin, dass seine Frau und die Kinder krank gewesen seien. Er habe zunächst ein Taxi bestellt und als das nicht gekommen sei, sei er selbst gefahren.
Seine Offenheit stand letztlich der Vorstrafe aus Januar 2024 gegenüber. Der 40-Jährige wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Auch erhielt er eine einjährige Sperrfrist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Eine Strafe, die er umgehend akzeptierte.