Ausgefallene Heizungen quälten Castrop-Rauxeler Erste Schritte und Mieter-Rechte im Überblick

Ausgefallene Heizungen: Ihre Rechte im Überblick
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Ein plötzlicher Heizungsausfall kann besonders in der kalten Jahreszeit unangenehm sein. Das erfuhr in diesem Winter unter anderem Udo Baum aus Castrop-Rauxel. Zwischenzeitlich saß er mit Mantel und Mütze im Wohnzimmer. Erika Grein, ebenfalls aus Castrop-Rauxel, entfloh der Kälte ihres Schlafzimmers mit der ausgefallenen Heizung im Januar, indem sie eine Woche lang auf dem Sofa übernachtete. Und als Ende Februar die Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus in Habinghorst für zehn Tage ausfiel, waren zwölf Haushalte betroffen. Damit Sie in einem solchen Fall schnell reagieren können, folgt hier ein kurzer Leitfaden, entwickelt in Absprache mit Nils Himmelmann, Rechtsanwalt beim Mieterbund Dortmund.

Sofortmaßnahmen: Das sollten Sie tun, wenn Sie nach Hause kommen und die Heizung nicht funktioniert:

  • Prüfen Sie, ob es sich um ein allgemeines Problem handelt. Funktioniert nur Ihre Heizung nicht oder gibt es im gesamten Haus kein Warmwasser? Fragen Sie Nachbarn oder überprüfen Sie andere Heizkörper.
  • Kontrollieren Sie den Heizkörper und das Thermostat. Sind alle Ventile geöffnet? Falls Sie eine eigene Gastherme haben, prüfen Sie den Wasserdruck.
  • Melden Sie den Heizungsausfall sofort Ihrem Vermieter.

Nils Himmelmann ist Rechts-Experte beim Mieterbund Dortmund e.V.
Nils Himmelmann ist Rechts-Experte beim Mieterbund Dortmund e.V. © Mieterbund

Ihre Rechte als Mieter

1. Mängelanzeige an den Vermieter

Sobald die Heizung ausfällt, müssen Sie den Vermieter laut Nils Himmelmann vom Mieterbund Dortmund unverzüglich informieren. Dies sollte schriftlich erfolgen, damit Sie einen Nachweis haben – am besten per E-Mail oder Anschreiben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung des Problems (bei sehr niedrigen Temperaturen sollte dies innerhalb eines Tages geschehen).

2. Temperaturprotokoll führen

Nils Himmelmann rät Mietern, die Temperatur in den einzelnen Zimmern zu messen und zu protokollieren. Diese Dokumentation ist entscheidend für eine mögliche Mietminderung. Sinkt die Raumtemperatur auf unter 18 Grad, kann das Protokoll als Beweis dienen.

3. Mietminderung und Mietzahlung unter Vorbehalt

Ein Heizungsausfall stellt laut Himmelmann einen erheblichen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe der Minderung wird anhand der dokumentierten Temperaturen berechnet.

Mieter sollten dem Vermieter die „Mietzahlung unter Vorbehalt“ mit Verweis auf den Heizungsausfall schriftlich ankündigen. Eine mögliche Formulierung: „Ab sofort sind sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt zu verstehen.“ Ist die Heizung bereits zum Zeitpunkt der Mietzahlung ausgefallen und die Miete wurde ohne Vorbehalt überwiesen, wird es schwer, Geld zurückzubekommen.

Fällt die Heizung zum Beispiel erst am 21. Tag des Monats aus, wenn die Miete bereits bezahlt ist, kann eine Rückerstattung beantragt werden. „Man hat ja nicht Anfang des Monats gewusst, dass es zum Heizungsfall kommen wird“, sagt Himmelmann.

4. Anspruch auf alternative Heizgeräte

Sie haben laut Himmelmann das Recht, dass Ihr Vermieter Ihnen einen Heizlüfter oder eine andere Übergangslösung bereitstellt. Falls das nicht geschieht: Setzen Sie eine Frist von einem Tag. Kaufen Sie selbst ein Gerät, wenn die Frist verstreicht, und verlangen Sie die Kosten vom Vermieter zurück. Notieren Sie dafür den Stromverbrauch. Dazu sollten Sie den Stromverbrauch des Geräts laut Produktbeschreibung kennen und die Zeiten notieren, in denen es angeschaltet ist. Eine andere Möglichkeit wäre, einen Zwischenzähler für das Gerät zu verwenden.

5. Selbsthilfe und einstweilige Verfügung

Sollte der Vermieter den Mangel nicht beheben, können Sie selbst Handwerker beauftragen – nach schriftlicher Ankündigung und Fristsetzung gegenüber dem Vermieter. Beachten Sie, dass Sie in Vorkasse gehen müssen, wenn Sie selbst einen Handwerker beauftragen. Falls der Vermieter sich weiterhin weigert, könnten Sie als Mieter auf Instandsetzung klagen. Himmelmann empfiehlt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, da sich ein Klageverfahren lange ziehen kann.

Die Heizung von Janett Sachweh ist Ende Februar für zehn Tage ausgefallen. Den Heizlüfter bekam sie zwar nicht von ihrem Vermieter, dafür aber von Helfern aus der Nachbarschaft.
Die Heizung von Janett Sachweh ist Ende Februar für zehn Tage ausgefallen. Den Heizlüfter bekam sie zwar nicht von ihrem Vermieter, dafür aber von Helfern aus der Nachbarschaft. © Tewe Schefer

Böse Überraschungen vermeiden

Dass Wohnungssuchende in Castrop-Rauxel nicht die größte Auswahl haben, weiß auch der Rechtsexperte vom Mieterbund Dortmund. Dennoch empfiehlt er, sich so gut wie möglich zu informieren. Eine Möglichkeit wäre, sich im Internet umzuschauen. „Wer ein bisschen googelt, sieht oft schon, was ein guter oder eher schlechter Vermieter ist.“ Wenn es die Umstände zulassen, könnte auch das Gespräch mit potenziellen Nachbarn gesucht werden. Dabei kann man nach interessanten Informationen wie Nachzahlungen für Betriebs- und Heizungskosten fragen. Wenn die Umstände nicht passen, müssten Wohnungssuchende sich überlegen, wie dringend sie die Wohnung brauchen, und inwiefern sie bereit seien, Abstriche in Kauf zu nehmen.