Bei den aktuellen Temperaturen kann es in der eigenen Wohnung schnell ungemütlich werden. LEG-Mieterin Ursula Bock hat diese Erfahrung jüngst rund zwei Wochen lang gemacht: 13 Grad herrschten in ihrem Wohnzimmer.
Am 12. November fiel bei der LEG-Mieterin die Heizung aus. Zwei Wochen lang hatten alle Mieter in dem Haus Am Weisdorn in Castrop keinen Zugang zu Warmwasser und Heizung – trotz mehrerer Reparaturversuche der LEG. Denn die blieben alle erfolglos. Und zwar bis zum 2. Dezember (Freitag).
Rechte der Mieter
Doch was steht Mietern in solch einer Situation zu? Die Redaktion fragte einen Experten, Nils Himmelmann, Rechtsanwalt beim Mieterbund Dortmund.
„Zum einen haben die Mieter einen Anspruch auf Mietminderungen“, sagt Himmelmann. Dafür sei es wichtig, die Temperatur in den einzelnen Zimmern zu messen und auch zu protokollieren. Außerdem sollten die Mieter die „Mietzahlungen unter Vorbehalt“ schriftlich bei der LEG ankündigen. „Rückwirkend ist das nicht möglich“, erklärt der Anwalt.

Alternative Heizgeräte
Die Höhe der Mietminderung werde aus den Temperaturprotokollen berechnet. „Das Protokollieren der Raumtemperatur ist das A und O“, sagt Himmelmann. Da in diesem Fall weder Warmwasser noch Heizung funktioniert hätten, könnten die Monatsmieten stark reduziert werden.
Zusätzlich stünden den Mietern alternative Heizgeräte zu. Darunter fielen jegliche Art von Radiatoren und Heizungslüfter. Am Dienstag (29.11.) erhielten die Mieter am Weisdorn genau solche Heizlüfter, doch so lange hätten die Mieter nach Angaben Himmelmanns nicht warten müssen.
„Mieter können beim Vermieter einen Heizlüfter beantragen und ihm eine kurze Frist von einem Tag setzen“, sagt Himmelmann. Hätte der Vermieter die Frist nicht eingehalten, hätte sich Ursula Bock selbst einen kaufen können.
Klage auf Instandsetzung
Die Kosten für das Heizlüfter-Gerät und die zusätzlichen Stromkosten könnten Mieter als Schadensersatz beim Vermieter geltend machen, also der LEG. Dafür sei es aber wichtig, die Laufzeiten und den Verbrauch des Heizgeräts zu notieren.
Der letzte mögliche Schritt für Mieter sei eine Klage auf Instandsetzung. Wenn Vermieter bei Mängeln nicht tätig werden oder es auch nicht schaffen, Mängel zu beseitigen, stehe es Mietern frei zu klagen.
„Mieter können dann selbst Handwerker beantragen, die das Problem lösen. Müssen aber hierbei in Vorkasse gehen“, erklärt Himmelmann. Jedoch sei das wirklich das letzte Mittel. Bei Ursula Bock und den anderen Mietern hat es dieses Mittel nicht gebraucht.
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