Vier Jahre Haft und Sicherungsverwahrung Das Urteil nagt an Jalal J.

Haft und Sicherungsverwahrung – Das Urteil nagt an Jalal J.
Lesezeit

Elf Monate nach der spektakulären Festnahme an der Langen Straße in Habinghorst hat das Dortmunder Landgericht das Urteil gegen Jalal J. gesprochen. Der 26-jährige Iraner, dem vorgeworfen worden war, einen islamistisch motivierten Terroranschlag mit Giftstoffen geplant zu haben, muss für vier Jahre in Haft und wird anschließend in der Sicherungsverwahrung untergebracht.

„Er war fest entschlossen, einen Terroranschlag zu verüben“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Kienitz in der Urteilsbegründung. Jalal J. habe über verschiedene Messengerdienste Kontakt mit dem Islamischen Staat aufgenommen und von dort Anleitungen zur Herstellung der Giftstoffe Rizin und Cyanid erhalten.

Rizin und Cyanid

Aus den Chats, die im Prozess verlesen wurden, geht hervor, dass ein möglicher Anschlag für die Silvesternacht 2022 geplant war. Bis dahin hatte Jalal J. dann aber doch nicht alle erforderlichen Inhaltsstoffe beisammen. Er habe versucht, Eisenpulver in einem Baumarkt zu kaufen, müsse es jetzt aber in einem Online-Shop bestellen, schreibt der Iraner kurz vor dem Jahreswechsel seinem Chatpartner.

Die Antwort des mutmaßlichen IS-Mannes: „Das ist kein Problem, mein Bruder. Dann finden wir eben einen anderen Tag.“ Als US-amerikanische Terrorfahnder das lasen, sollen sie die deutschen Sicherheitsbehörden informiert haben.

Kein Eisenpulver bekommen

Bei dem Zugriff in Habinghorst trugen die Spezialkräfte Schutzkleidung. Auch ein Roboter war im Einsatz, weil niemand sagen konnte, wie weit der Iraner bereits mit seiner Herstellung fortgeschritten waren. Am Ende konnte die Polizei jedoch Entwarnung geben: In Habinghorst wurde nie eine Giftwaffe gelagert.

Und tatsächlich wäre es wohl auch niemals so weit gekommen. „Die Anleitungen waren völlig nutzlos“, sagte der Vorsitzende Richter. So sehr sich Jalal J. auch bemüht hätte, aus diesen Zutaten hätte er niemals in einer Habinghorster Wohnung einen echten Giftstoff herstellen können.

Bestand keine Gefahr?

Doch auch wenn wohl nie eine echte Gefahr bestand, mussten die Richter Jalal J. aus ihrer Sicht unbedingt verurteilen. Denn er habe nichts davon gewusst, dass er sich mit unbrauchbaren Anleitungen abgab, hieß es. Im Gegenteil: Der Iraner sei bis zuletzt davon überzeugt gewesen, auf dem richtigen Weg zu sein.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Iraner die Haftstrafe voll verbüßen und wird anschließend in eine Einrichtung der Sicherungsverwahrung verlegt. Dabei handelt es sich um kein klassisches Gefängnis, sondern eine Unterbringung mit mehr Platz und mehr Annehmlichkeiten. Das Wichtigste ist jedoch: Auch dort ist Jalal J. eingesperrt. „Ohne Sicherungsverwahrung wären weitere schwere Straftaten zu erwarten“, so Richter Kienitz.

„Weitere schwere Straftaten“

Viele Personen, die dem Iraner nahestehen, haben im Prozess ausgesagt, dass Jalal J. ein zutiefst frustrierter Mensch sei, der nichts so sehr hasse wie Perspektivlosigkeit. Dass er nicht arbeiten und sich keine eigene Wohnung nehmen konnte, habe ihm seit seiner Ankunft in Deutschland 2015 extrem zugesetzt.

Die Aussicht, jetzt weitere Jahre ohne Perspektive zu verbringen, schien den Angeklagten im Laufe der rund 40-minütigen Urteilsbegründung immer mehr runterzuziehen. Zeigte er anfangs noch keine Regung, kaute er im Laufe der Zeit immer häufiger auf seiner Unterlippe herum und wirkte nervös und innerlich aufgebracht.

Revision möglich

Jalal J. kann gegen das Urteil noch Revision einlegen. In diesem Fall würde der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Bis zu einer Entscheidung bliebe der Angeklagte aber auf jeden Fall in Haft.

Urteil gegen den Terrorverdächtigen Jalal J.: Alle Hintergründe in der Spezialfolge „PottCAS“

Prozess im Terror-Verdacht von Castrop-Rauxel: Der ganze Fall von der Festnahme bis zum Urteilsspruc

Urteil gegen Terrorverdächtigen Jalal J. ist gesprochen: Vier Jahre Haft für Castrop-Rauxeler