Das Land NRW hat den Städten freigestellt, die Hebesätze in der Grundsteuer B zu differenzieren. Es soll um einen sozialen Ausgleich von Verwerfungen geben, die sich durch die Anpassung der Einheitswerte für 2025 ergibt. Dortmund, Essen, Recklinghausen und Gladbeck sind Vertreter, in denen sich die Stadträte jetzt für die vom Land empfohlenen differenzierten Hebesätze entschieden haben.
In Castrop-Rauxel hat der Hauptausschuss anders entschieden: Nur die FWI stimmte dagegen, dass die Hebesätze der Grundsteuer A und B einfach beibehalten werden und man das kommende Jahr beobachten möchte, um dann neu zu entscheiden. Alle anderen Parteien waren für diesen Verwaltungsvorschlag.
Warum stimmte die FWI dagegen? Und warum hat Wolfgang Limberg noch Hoffnung, dass sich an dieser Entscheidung bis zur entscheidenden Ratssitzung am 12.12.2024 noch etwas ändern könnte? Wir sprachen mit dem Vertreter der Freien Wähler-Initiative darüber, der selbst statt 145 Euro für sein Haus in Ickern-End wohl 577 Euro pro Jahr zahlen muss. 338 Prozent mehr.