
Das Thema Grundsteuer / Gewerbesteuer war für Politiker noch nie ein Vergnügen. Man kann da einfach nur schlecht aussehen. In den vergangenen Jahrzehnten ging es immer darum, mit dem Hebesatz die roten Zahlen bei den Stadtfinanzen zu mildern: Es ist einer der wenigen Punkte, an dem Kommunalpolitik direkt die Einnahmeseite der Stadt verbessern kann.
Darum ging es (mit Ausnahme von Monheim vielleicht) immer nur rauf, vor allem bei der Grundsteuer B. Die zahlt jeder Eigentümer und über die Nebenkosten auch jeder Mieter, abgesehen von Land- und Forstwirten für die jeweiligen Flächen (dort gilt die Grundsteuer A).
Jetzt ist die Reform vom Land NRW verabschiedet. Ja: Nach einem Gerichtsurteil musste es entscheiden. Und zwar schnell. Aber die Entscheidung, die Donnerstagabend (4.7.2024) fiel, ist für die Castrop-Rauxeler, vor allem aber für die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik eine Bürde, keine Hilfe.
Das Land ließ die Tür für Städte offen, selbst Hebesätze so umzugestalten, dass man die Umverteilung vom eher kleinen Hauseigentümer (wird eher teurer) zum Geschäftsinhaber (wird eher günstiger) vermeidet. Aber dafür müsste jede Stadt schnell und tief in die Trickkiste greifen. Und dann? Anfang 2025 sind Städte allein mit einer zu befürchtenden Widerspruchs-Flut. Dabei wäre es besser für alle, wenn die Mitarbeiter des EUV und der Stadt nicht Widersprüche bearbeiten, sondern sich um Schlaglöcher, marode Schulen oder andere konstruktive Themen kümmern würden.
Das Land ist dann fein raus. Der Föderalismus schützt die Regierung, aber höhlt unsere Gesellschaftsordnung aus. Fragen Sie nur mal den Zechenhaus-Besitzer von nebenan.