Gerichtsfall „Merlin“ geht noch weiter Beisenherz legt Berufung gegen erstes Urteil ein

Gerichtsfall „Merlin“: Beisenherz legt Berufung gegen erstes Urteil ein
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Der Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht wird erwartungsgemäß eine Fortsetzung vor dem Landgericht finden. Das letzte Kapitel im Fall „Merlin“ beim Tierschutzverein Castrop-Rauxel ist damit noch lange nicht geschrieben. Die Angeklagten und in erster Instanz Verurteilten, der Vorsitzende Ex-Bürgermeister Johannes Beisenherz und eine Vorstandskollegin, gehen in Berufung.

Das bestätigte das Amtsgericht Castrop-Rauxel jetzt auf Anfrage unserer Redaktion. „Es ist seitens der Angeklagten Berufung eingelegt worden“, erklärte die Amtsgerichts-Direktorin Yvonne Schmuck-Schmiedel, die seit 2023 die Geschäfte an der Bahnhofstraße führt.

Die Frist zur schriftlichen Abfassung des Urteils sei noch nicht abgelaufen. Erst nachdem den Verteidigern das Urteil zugestellt sei, würden sie ihre Berufung auch begründen. Schon vor Verkündung des Urteils am war aber damit zu rechnen, dass die beiden bis zum letzten um ihr Vorgehen im Fall verteidigen würden.

Sie waren angeklagt, weil sie die Mischlings-Hündin Merlin nach 2020 trotz verschiedentlicher Aufforderungen bis hin zum Gerichtsvollzieher nicht an die Eigentümerin herausgaben. Sie führten dafür stets Tierschutzgründe an, widersetzten sich aber auch behördlichen Anordnungen und versteckten den Hund. Später sagten sie, er sei entwichen. Die beiden Vorstandsmitglieder wurden zu Geldstrafen in Höhe von 10.000 und 12.000 Euro verurteilt. Das sind 100 und 120 Tagessätze: Die Strafen liegen oberhalb der Grenze zur Vorstrafe. Sie sind aber nicht rechtskräftig.