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Geldstrafen oder Busverbote: Regeln in Castrop-Rauxeler Bussen, die jeder kennen sollte
Busfahren
Haustiere, Essensregeln, Videoaufzeichnung, Fundsachen, Notbremsen in Castrop-Rauxeler Bussen: Je nach Verstoß gegen Regeln drohen Geldstrafen oder Busverbote. Zehn Fragen, zehn Antworten.
Gibt es für Fahrgäste einen Anspruch auf einen Sitzplatz? Darf in Bussen getrunken oder gegessen werden? Wie sollten Fahrgäste reagieren, wenn Sie in den Bussen Fundsachen finden? Die Fragen stellen sich viele Fahrgäste.
Dirk Rogalla hat darauf im Interview geantwortet. Er ist Pressesprecher des Verkehrsunternehmens Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel (HCR).
Gibt es für Fahrgäste einen Anspruch auf einen Sitzplatz?
Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.
Müssen Sitzplätze für ältere Fahrgäste freigegeben werden?
Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze. Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen.
Darf in Bussen getrunken oder gegessen werden?
Offene Speisen und Getränke sind in unseren Bussen nicht erlaubt. Das kann zum Beispiel Döner oder Gyros sein.
Unter welchen Umständen dürfen Fahrgäste aus den Bussen ausgeschlossen werden?
Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen. Konkret können Personen ausgeschlossen werden, wenn sie andere Fahrgäste, das Fahrpersonal bedrohen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
Außerdem kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen und er dieses ablehnt.
Wie alt müssen Kinder mindestens sein, wenn sie mit dem Bus unterwegs sind? Ab wieviel Jahren ist die Beförderung kostenpflichtig?
Kinder unter 6 Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens 6 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.
Unter welchen Umständen darf die Notbremse gezogen werden?
Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30 Euro entrichten.
Können Fahrgäste ihre Fahrkarten in Bussen mit Geldscheinen bezahlen?
Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10 Euro zu wechseln. Wenn das Personal Geldscheine über 10 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen.
Was ist zu beachten, wenn Tiere und insbesondere Hunde in Bussen mitgenommen werden?
Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.
Wie sollten Fahrgäste reagieren, wenn sie in den Bussen Fundsachen finden?
Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben.
Warum gibt es in den Bussen Videoaufzeichnungen und was geschieht mit den Aufnahmen?
Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigungen jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet.
Said Rezek ist Volontär bei den Ruhr Nachrichten. Hier schreibt er über alles und jeden. Vorher war er als freier Journalist unter anderem für die WAZ und bei der taz tätig. Dort hat er vor allem über Medien und Migration berichtet.
