„Freitesten“ nach fünf Tagen ist in Castrop-Rauxel derzeit nicht möglich

Coronavirus und Schulen

Kontaktpersonen von infizierten Schülern können sich nach fünf Tagen „freitesten“. So haben es die Gesundheitsminister am Montag (6.9.) beschlossen. In Castrop-Rauxel geht das aber noch nicht.

Castrop-Rauxel

, 07.09.2021, 20:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Gesundheitsminister der Länder haben am Montag (6.9.) gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen. In Castrop-Rauxel werden diese neuen Regeln aber noch nicht umgesetzt.

Und nicht nur in der Europastadt, sondern auch in ganz NRW. Die Maßnahmen seien noch nicht auf Landesebene umgesetzt, informiert der Kreis Recklinghausen am Dienstag in einer Pressemitteilung. Der Kreisverwaltung liegen auch noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden, heißt es darin.

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Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten.


Enge Kontaktpersonen müssen erst mal weiter in Quarantäne

„Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen muss sich an die bestehenden Vorgaben halten“, so der Kreis. Das bedeutet unter anderem, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“ lassen können, und dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Die Gesundheitsminister hatten sich mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für den gesamten Klassenverband Quarantäne angeordnet werden. Ziel sei guter Infektionsschutz und so viel Präsenzunterricht wie immer möglich.