Pläne für millionenschwere Bauprojekte Neue Feuerwache, Waldkita und Fußballplatz

Neue Feuerwache, Waldkita und Bezirkssportanlage: Öffentliche Auslegung
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Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bebauungspläne Nr. 252 „Nördliche Altstadt“ sowie Nr. 259 „Feuerwache“ hat jetzt begonnen. Seit Montag, 16. Dezember 2024, liegen im Rathaus Unterlagen dazu aus. Was im Amtsblatt der Stadt so förmlich formuliert ist, ist übersetzt die Vorbereitung für zwei große Bau- und Umbau-Projekte. Die Altstadt soll als Zentrum gesichert werden. In Habinghorst soll eine brandneue Feuer- und Rettungswache errichtet werden.

Interessierte können „den jeweils aktuellen Planstand bis einschließlich 15. Januar 2025 online (mitmachen.castrop-rauxel.de) und im Rathaus einsehen und ihre Meinung dazu einbringen“, heißt es in den Worten der Stadtverwaltung. Klassisch und rechtssicher: Die Stadt beteiligt die Öffentlichkeit an ihren Vorhaben. „Alle Rückmeldungen werden erfasst, im Verfahren einbezogen und schließlich auch dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.“ Wir schauen in die Vorhaben.

So oder ähnlich sahen die Pläne der Stadtverwaltung aus für die ehemalige Eon-Kraftwerksfläche an der B235 (oben) und Klöcknerstraße (rechts): Aus der seit 2019 gehegten Idee, hier eine Bezirkssportanlage (Fußballplatz mit Kabinen und Co.), eine neue Haupt-Feuerwache und den Bringhof des EUV unterzubringen, ist nun der EUV-Hof verschwunden. Dafür soll noch eine Kita gebaut werden.
So oder ähnlich sahen die Pläne der Stadtverwaltung aus für die ehemalige Eon-Kraftwerksfläche an der B235 (oben) und Klöcknerstraße (rechts): Aus der seit 2019 gehegten Idee, hier eine Bezirkssportanlage (Fußballplatz mit Kabinen und Co.), eine neue Haupt-Feuerwache und den Bringhof des EUV unterzubringen, ist nun der EUV-Hof verschwunden. Dafür soll noch eine Kita gebaut werden. © RVR 2022 / Skizze: Weckenbrock

Feuerwache, Kita und Sportplatz

Der B-Plan 259 bezieht sich auf die Fläche des einstigen Klöckner-/Eon-Kraftwerks an der B235 / Ecke Klöcknerstraße. Dort ist heute zum Teil Freifläche, überwiegend aber die Notunterkunft für Geflüchtete. Das Gelände gehört dem EUV. Bisher war dort in der Mittelfrist-Planung ein Entsorgungshof vorgesehen, eine neue Feuer- und Rettungswache und eine Bezirkssportanlage mit Kunstrasen als Ersatz-Fußballplatz für den „Habichthorst“ des VfB Habinghorst. Der dortige Naturrasen mit relativ maroden Umkleide-Gebäuden an der Recklinghauser Straße ist nicht mehr zeitgemäß. In der aktuellen Planung ist der Entsorgungshof nicht mehr erwähnt. Dafür ist nun von einer Waldkita die Rede, die auch vor rund einem Jahr schon mal erwähnt wurde.

Planungsziel sei die städtebauliche Entwicklung, so heißt es im Formal-Deutsch. „Als Hauptnutzung ist nördlich des Deininghauser Bachs der Standort der neuen Feuerwache geplant. Die Teilflächen südöstlich des Bachs sollen Sportanlagen und eine Kindertagesstätte aufnehmen.“

Die alte Hauptwache an der Frebergstraße ist den aktuellen Erfordernissen an eine moderne Feuer- und Rettungswache nicht mehr angemessen. Ausbaufähig ist sie auch nicht. Der Neubau wird wohl mindestens 50 Millionen Euro kosten. Die Bezirkssportanlage wird in Teilen der Fußball-Community schon lange herbeigesehnt, von anderen Teilen aber abgelehnt: Der neue Sportplatz wäre relativ weit abseits von Wohngebieten und würde für Kinder und Ältere zum Teil erheblich längere Wege bedeuten, sagen Kritiker.

Die Feuerwache an der Frebergstraße ist nicht mehr zeitgemäß. Die Stadt plant einen Neubau in Habinghorst.
Die Feuerwache an der Frebergstraße ist nicht mehr zeitgemäß. Die Stadt plant einen Neubau in Habinghorst. © Feuerwehr Castrop-Rauxel

Altstadt-Sicherung

Durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 252 „Nördliche Altstadt“ will die Stadtverwaltung das Ziel verfolgen, das Hauptversorgungszentrum Altstadt in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten bzw. zu stärken. „Hierzu ist beabsichtigt, die bestehende Nutzungsmischung im Plangebiet zu erhalten, weiterzuentwickeln und den drohenden Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan urbane Gebiete und Kerngebiete festgesetzt werden.“ So heißt es im Verwaltungstext. Potenziell schädliche Einrichtungen wie Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen sollen gesteuert / ausgeschlossen werden.