Anfang November sollen die neuen Pflastersteine entlang des Castroper Marktplatzes liegen.

© Rebekka Wölky

EUV macht außergerichtlichen „Deal“ wegen des kaputten Marktpflasters

rnMarktplatz-Pflaster

Der Castroper Marktplatz bekommt neues Pflaster. Aber wer trägt eigentlich die Schuld an den klappernden Steinen? Es wird hinter den Kulissen heiß diskutiert.

Castrop

, 12.10.2021, 15:20 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das neue Pflaster am Castroper Marktplatz sorgt nicht nur bei den Castrop-Rauxeler Bürgern für Diskussionen. Auch in der Sitzung des Verwaltungsrats des EUV am vergangenen Mittwoch (6.10.) waren Baumaßnahmen und neuen Pflastersteine Thema.

Aus einer Tischvorlage aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die dieser Redaktion vorliegt, geht hervor, dass zumindest rechtlich noch nicht final geklärt ist, wer eigentlich die Schuld daran trägt, dass vor vier Jahren auf der Straße Am Markt ein Pflaster verlegt wurde, das die hohe Belastung durch Autos und Lastwagen an dieser Stelle nicht aushält.

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Beim EUV ist man sich laut der Tischvorlage sicher, dass der Fehler nicht bei der Baufirma liege. Die hatte das Pflaster im Jahr 2017 verlegt und später mehrmals wieder angehoben, um das Fundament auszubessern. Denn immer wieder lösten sich Steine.

Klage am Landgericht

Statt dieser Firma stehe laut der Tischvorlage der Lieferant von Steinen und Fundamentsystem in der Verantwortung. Dieser Lieferant jedoch bestehe darauf, dass das Pflaster ausreichend geprüft und grundsätzlich für die Straße neben dem Castroper Marktplatz geeignet gewesen sei. Es müsse demnach ein Einbaumangel vorliegen.

Dieser Einbaumangel konnte der Baufirma aber nicht nachgewiesen werden. Und ,jetzt wird es kompliziert: Weil zwischen dem Lieferanten und dem EUV kein Bauvertragsverhältnis bestehe, sei es nicht möglich, an dieser Stelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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Folglich habe der EUV eine Klage mit dem Ziel der Nacherfüllung beim Landgericht vorbereiten müssen. Gegen die ausführende Baufirma, obwohl dieser kein Verschulden nachgewiesen werden kann und auch nicht soll. Der EUV ist sich sicher: Es handele sich um ein weitreichendes Versagen des gesamten Pflastersystems.

Außergerichtliche Einigung

Ein Klageverfahren in dieser juristischen Gemengelage wäre zeitaufwendig. Mit der Verkehrssicherungspflicht des EUV ist das nicht vereinbar, denn die Steine Am Markt sind bereits locker und werden zu Stolperfallen. Sie müssen also schnell repariert werden.

Also haben der EUV und die Baufirma einen „Deal“ gemacht, wie EUV-Vorstand Michael Werner die Absprache nennt: In außergerichtlichen Gesprächen habe man sich geeinigt, das Pflaster zu sanieren und die Kosten zu teilen. Heißt: Die Baufirma trägt den Arbeitsaufwand, der EUV stellt das 45.000 Euro teure Material für neue Steine und ein anderes Fundamentsystem. Die hier zurückgebauten Steine wolle man einlagern und später anderswo verbauen, so Werner.

Mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung äußerte sich der EUV auf Anfrage nicht zu der rechtlichen Situation.