Es gibt wieder Ärger um den Alten Garten in Henrichenburg

© Tobias Weckenbrock

Es gibt wieder Ärger um den Alten Garten in Henrichenburg

rnNeubauprojekt

Die Stadtverwaltung hat Thomas Krämerkämper geschrieben und macht ihr Vorkaufsrecht am Alten Garten geltend. Es sei denn, er baut 25 Wohneinheiten. „Das ist destruktiv“, sagt der Eigentümer.

von Abi Schlehenkamp

Henrichenburg

, 20.02.2019, 11:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vor einem knappen Jahr ist die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP in unserer Stadt am Wohnbauprojekt Alter Garten geplatzt. Auslöser waren die unterschiedlichen Ansichten von SPD und Grünen zur Bebauung des Bolzplatzes neben der Grundschule. Die Grünen wollten ihn unbedingt aus der Wohnbebauung heraushalten, die Sozialdemokraten beriefen sich auf einen gültigen Ratsbeschluss von 2016, auf Vorverträge und argumentierten mit dem Bedarf nach Wohnbaufläche gerade auch für Einfamilienhäuser.

Auch die vielen von der Bürgerinitiative an der Borghagener Straße gesammelten Unterschriften vermochten nichts daran zu verändern, dass der Bebauungsplan im Sommer 2018 unter Einbeziehung des Bolzplatzes in das Wohnbauprojekt vom Stadtrat verabschiedet wurde.

Gespräche gingen weiter

Hinter den Kulissen gingen die Gespräche zwischen einzelnen Beteiligten weiter – mit dem Ergebnis, dass der Henrichenburger Thomas Krämerkämper die drei Flurstücke, die zum Plangebiet gehören, am 21. Dezember 2018 kaufte. Er erklärte seinerzeit, damit sei der Bolzplatz gerettet, er strebe eine stadtteilgerechte städtebauliche Entwicklung an – also weniger verdichtete Bebauung und setze auf gute Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung.

Jetzt hat die Stadt ihm in diesem Fall die Pistole auf die Brust gesetzt und Krämerkämper ihre Absicht mitgeteilt, für zwei Flurstücke das Vorkaufsrecht auszuüben, um die Fläche mit mindestens 25 Wohnungen zu bebauen. Es sei denn, Krämerkämper seinerseits würde sich dazu verpflichten. Eine entsprechende Erklärung sei vor Ablauf der Frist zur Ausübung des Vorverkaufsrechts vorzulegen.

Diese Frist ende am 28. Februar 2019, könne allerdings gemäß § 27 Abs.1 Satz 3 Baugesetzbuch um zwei Monate verlängert werden. „Für die Rückmeldung auf diese Anhörung wird eine Frist bis zum, 25.02.2019 gesetzt“, heißt es in dem Schreiben.

Bolzplatz ist nicht einbezogen

Bei den beiden Flurstücken, um die es geht, handelt es sich übrigens um die nördlich von der Schule liegenden Grundstücke, der Bolzplatz bleibt außen vor. Thomas Krämerkämper sagt im Gespräch mit unserer Redaktion: „Wir sind entsetzt über diese destruktive Herangehensweise der Stadtverwaltung.“

Man lasse sich nicht zwingen, die an die Schule angrenzende Fläche mit 25 Wohneinheiten zu bebauen. Eine solche Dichte wäre nicht schulverträglich und ähnele stark der bekanntlich suboptimalen Planung Im Pothhof und Brendick. Außerdem könne er sich nicht vorstellen, dass dieses Ansinnen der Verwaltung dem Bevölkerungswillen entspreche. Und der Schritt der Verwaltung sei nicht vom Rat autorisiert.

Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann sagt dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Das Vorverkaufsrecht ist ein städtebauliches Instrument, um die städtebaulichen Ziele des Rates umzusetzen. Die Stadtverwaltung folgt damit einem üblichen Verfahren und erfüllt den Auftrag, den der Rat der Stadt beschlossen hat, nämlich, dass dort Wohnbebauung ermöglicht werden soll.

Politik wird auf jeden Fall beteiligt

Das Vorkaufsrecht bezieht sich auf diese nördlichen Flächen, nicht den angrenzenden ‚Bolzplatz‘.“ Auch für den solle aber Vorkaufsrecht bestehen. Es bleibt also weiter spannend beim Wohnbauprojekt Alter Garten, das im Sommer 2017 vor Ort mit den ersten Planungen vom Technischen Beigeordneten Heiko Dobrindt in einer CDU-Bürgerversammlung vorgestellt worden ist. Seinerzeit war von 30 bis 40 Wohneinheiten die Rede. Zu Beginn der Bauausschusssitzung am Donnerstag vergangener Woche versicherte Drobrindt: „Es fällt keine Entscheidung in dieser Causa ohne die Politik.“

Eine Reihe von Fragen bleibt übrig – etwa die: Woher will die Stadt das Geld nehmen, um die beiden Flurstücke tatsächlich zu kaufen?