Als die Winter in Castrop-Rauxel noch Schnee brachten: ein Foto vom Markt in der Altstadt Anfang der 1960er-Jahre. Der Winter 1962/63 gilt als strengster Winter des 20. Jahrhunderts in Deutschland.

© Ludger Chapelier

Schneechaos droht: Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten

rnWetterchaos

Spätestens wenn am Sonntagmorgen Schnee vor der Tür liegt, müssen wir uns mit dem Wetterchaos beschäftigen. Die wichtigsten Infos rund um Räumpflicht, Streugut und Schlittenfahren.

Castrop-Rauxel

, 05.02.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bis zu 40 Zentimeter Neuschnee sind laut der offiziellen Warnmeldung des Deutschen Wetterdienstes in der Nacht von Samstag auf Sonntag im Kreis Recklinghausen möglich. Es könnte auch Eisregen fallen. Der Wetterdienst warnt vor glatten Straßen und massiven Einschränkungen für den Straßen- und Schienenverkehr.

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Hier die wichtigsten Infos für Sie:

? Ab wann muss ich Schnee räumen?In Castrop-Rauxel gilt nach Angaben des EUV folgende Regel: Schnee, der in der Nacht zu Sonntag fällt, muss bis 9 Uhr morgens beseitigt sein. Und zwar „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte“, wie es beim EUV heißt. Der Schnee muss wiederum so weggeräumt werden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Sollte es den ganzen Tag über schneien, befreit Sie das aber nicht von der Räumpflicht: Dann müssen Sie mehrmals täglich ran. Im übrigen gilt: Sind Sie am Wochenende unterwegs, entbindet Sie das nicht von der Streu- und Räumpflicht. Notfalls müssen Sie für eine Vertretung sorgen.

? Wie viel Schnee muss ich räumen?

Grundsätzlich gilt, dass auf dem Bürgersteig ein 1,50 Meter breiter Streifen für Fußgänger schneefrei zur Verfügung stehen muss. Es gibt auch Straßen in Castrop-Rauxel, in denen die Anwohner auch für das Räumen der Straße verantwortlich sind. Ob das auf Ihre Straße zutrifft, können Sie anhand des Straßenverzeichnisses erkennen.

? Womit darf ich streuen?

In Castrop-Rauxel dürfen Privatleute nur mit Split, Granulat oder Sand streuen. Streusalz oder „sonstige auftauende Stoffe“ dürfen Sie nur in Ausnahmefällen einsetzen. Als Beispiele nennt der EUV Situationen, in denen Split oder Sand „keine hinreichende Streuwirkung erzielen“, etwa bei „Eisregen oder Blitzeis“. Außerdem an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, bei starkem Gefälle oder an Brücken.

? Die Baumärkte sind wegen Corona geschlossen. Wie komme ich noch an Schneeschaufeln und Streugut?

Beispielsweise im Real-Markt in Habinghorst standen am Freitagnachmittag noch ausreichend Schneeschaufeln zur Verfügung, wie eine Stichprobe unserer Redaktion ergeben hat.
Streugut gibt es häufig an Tankstellen oder Getränkemärkten.

Zumindest am Freitag gab es in Castrop-Rauxel noch Schneeschieber zu kaufen.

Zumindest am Freitag gab es in Castrop-Rauxel noch Schneeschieber zu kaufen. © privat

? Was passiert, wenn ich mich nicht an die Pflicht halte?

Wenn sich jemand verletzt, weil Sie nicht ausreichend geräumt und gestreut haben, müssen Sie demjenigen unter Umständen Schadenersatz zahlen. Die Stadt kann Ihnen ein Bußgeld aufbrummen.

? Ich habe alles geräumt, jetzt gehe ich Schlittenfahren. Ist das in Ordnung?
Prinzipiell ja, allerdings müssen Sie sich an die Coronaschutzverordnung halten. Heißt: Auch beim Schlittenfahren wie auch beim Spaziergang im Wald gelten die Abstands- und Hygienemaßnahmen. Das Ordnungsamt hat Kontrollen angekündigt.

? An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Der EUV steht für Auskünfte unter 02305 9686-666 zur Verfügung oder per E-Mail unter winterdienst@euv-stadtbetrieb.de.