Diebstahl in Bergkamen Castrop-Rauxeler sollte Schrott sammeln – doch dann langte er richtig zu

Castrop-Rauxeler sollte Schrott sammeln – doch dann langte er richtig zu
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Im Herbst 2024 sollte ein Schrottsammler Altmetall aus einem Garten in Bergkamen abholen. Er nahm bei der Gelegenheit Dinge mit, die er gar nicht haben sollte. Nun stand der Castrop-Rauxeler (38) wegen Diebstahls vor dem Kamener Amtsgericht.

Vereinbarungsgemäß tauchte der Sammler am 24. September 2024 in einer Kleingartenanlage auf, um Schrott abzutransportieren. Allerdings hielt er sich nicht an die Absprache. Er nahm unter anderem Weihnachtsbeleuchtung und einen Pavillon mit, die vor Ort bleiben sollten. Schaden: knapp 500 Euro.

Kurz darauf erhielt er einen Strafbefehl mit 1500 Euro Geldstrafe. Gegen den legte er Einspruch ein. Dem Einspruch folgte nun der Prozess.

Der Beklagte empörte sich im Gerichtssaal: „Ich habe nur genommen, was ich nehmen sollte“, sagt er und schilderte seine Sicht auch im Detail. Allerdings gab es Widersprüche zu früheren Angaben. Darüber hinaus musste er zugeben, dass es sich bei dem Schrottsammeln um Schwarzarbeit handelte.

Der Richter war fassungslos: „Und dann sitzen Sie hier?“ Er schlug dem Angeklagten vor, den Einspruch auf die Frage der Strafhöhe zu beschränken. Das kamen allerdings einem Geständnis gleich. Auf den Vorschlag ließ sich der Castrop-Rauxeler ein – wenn auch leicht zähneknirschend. Das zahlte sich für ihn aus: Seine Geldstrafe wurde auf 750 Euro reduziert.