Dreiste Diebstähle in Castrop-Rauxel 64-Jährige mit Ablenkungsmanöver in Spielhalle

Dreiste Diebstähle in Castrop-Rauxel: Im passenden Moment zugegriffen
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Zwei abgebrühte Straftaten sollten auf das Konto einer 64-Jährigen aus Castrop-Rauxel gehen. Vor dem Amtsgericht beteuerte die Frau mit bewegt-einschlägiger Vergangenheit, in allen Punkten unschuldig zu sein. Gänzlich überzeugen konnte sie allerdings nicht.

Rückblende: Ende März 2025 begann der Prozess gegen die Castrop-Rauxelerin, der Diebstahl und Betrug vorgeworfen wurden. Konkret: Mit einer Komplizin sollte sie im April 2024 in einem Gebrauchtwarenladen eine Geldbörse mit 300 Euro Bargeld und Karten aus der Gesäßtasche eines Mannes geklaut und dann von seinem Konto 2000 Euro abgehoben haben. Zudem lenkte sie im Juli 2024 eine Frau in einer Spielhalle ab und sorgte so dafür, dass ihre Mittäterin das runtergefallene Portemonnaie der Fremden einstecken konnte.

Vor Gericht berief sie sich jedoch auf Zufälle. Die Geldbörse aus dem Gebrauchtwarenladen habe sie in einem Mülleimer entdeckt und der Dame in der Spielhalle habe sie nur Tipps gegeben.

Das Verfahren wurde unterbrochen und nun mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. Danach hatte der Richter keine Zweifel mehr, dass es sich bei dem Vorfall in der Spielhalle um ein Ablenkungsmanöver handelte. Hier wurde die Castrop-Rauxelerin zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihre Beteiligung an dem Diebstahl im Laden ließ sich aber nicht nachweisen. In dem Punkt wurde sie freigesprochen.