„Selbstbedienung“: Zwei Diebstähle in Castrop-Rauxel innerhalb kürzester gehen offenbar auf das Konto eines 51-Jährigen. Deshalb hätte sich der Mann nun vor dem Amtsgericht verantworten sollen, erschien aber nicht zu seinem Prozess. Bestraft wurde er trotzdem.
Laut Anklage startete der 51-Jährige seinen Beutezug am 25. März 2024 bei Kaufland. Dort steckte er Zigaretten, Pflegeprodukte, Getränke und Gebäck im Gesamtwert von knapp 40 Euro ein und versuchte, das Geschäft unbemerkt mit dem Diebesgut zu verlassen. Sein Plan scheiterte. Das hielt ihn aber, so zumindest der Vorwurf, nicht davon ab, sein Glück direkt noch einmal zu versuchen. In einer nahegelegenen Pizzeria orderte er Essen und während das zubereitet wurde, griff er zunächst unbemerkt in die Kasse und steckte 22 Euro ein. Danach verspeiste er noch in aller Gemütsruhe seine Bestellung.
Die Folgen seiner Tat
Diebstahl in zwei Fällen hätte den einschlägig vorbestraften Mann jetzt also auf die Anklagebank bringen sollen. Von dem 51-Jährigen fehlte bei Aufruf der Sache jedoch jede Spur. Folgen hatten seine Taten aber dennoch: Der Richter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl und verurteilte den abwesenden Angeklagten so zu 600 Euro Geldstrafe. Sollte der damit nicht einverstanden sein, hat er nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen.